Dieselgate: Hoffnungsschimmer für VW
Das Bezirksgericht San Francisco hat im Abgasskandal von Volkswagen seine Zustimmung zu dem milliardenteuren Vergleich des Konzerns mit Autobesitzern in den USA angedeutet. Er sei "stark geneigt", das zehn Milliarden Dollar schwere Paket zum Rückkauf von betroffenen Fahrzeugen zu genehmigen, erklärte Bezirksrichter Charles Breyer am Dienstag in San Francisco. Seine Entscheidung werde er am 25. Oktober bekannt geben.
Auch erteilte der Richter der Einigung von VW mit seinen Markenhändlern eine vorläufige Genehmigung. Diese sieht eine Entschädigung der VW-Händler von 1,21 Milliarden Dollar vor.
Während der Gerichtsanhörung, die mehr als drei Stunden dauerte, hatte sich VW um die Zustimmung des Richters bemüht. Über 339.000 Dieselbesitzer in den USA hätten sich bereits registriert, um das Entschädigungsangebot des Konzerns anzunehmen, sagte VW-Anwalt Robert Giuffra. Die Ablehnungsquote liege bei weniger als einem Prozent. Insgesamt geht es um rund 475.000 VW-Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren, die mit einer Software zum Austricksen von Abgastests ausgerüstet sind.
Die im Juni erstmals vorgeschlagene Einigung sieht vor, dass rund eine halbe Million Dieselbesitzer ihre Wagen mit Zwei-Liter-Motoren mit manipulierten Abgaswerten an VW zurückgeben oder reparieren lassen können. Insgesamt kostet dieser Vergleich den Dax-Konzern bis zu 15,3 Milliarden Dollar, umgerechnet fast 14 Milliarden Euro. Es ist die höchste Wiedergutmachung, die ein Autobauer in den USA je leisten musste.
Volkswagen ist weiter gefordert
Aber auch wenn Breyer endgültig grünes Licht geben sollte, wäre der Fall für VW noch nicht ausgestanden. Bei zusätzlichen etwa 85.000 Dieselwagen mit größeren 3,0-Liter-Motoren, die laut US-Behörden ebenfalls mit verbotener Abgas-Technik unterwegs sind, ringt der Konzern weiter um eine Lösung mit den Regulierern.
In dieser Angelegenheit will Richter Breyer bis zum 3. November detaillierte Vorschläge sehen. Zudem drohen VW auch noch weitere Konsequenzen wegen Verstößen gegen Umweltgesetze und strafrechtlicher Vergehen.
dk/fab (dpa/rtr)