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DW-Gesetz: Grundlage für unabhängigen Journalismus

Unser Auftrag: Deutschland als europäische Kulturnation und demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. Und das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker fördern.

Der Bundestag hat das DW-Gesetz beschlossen.
Der Bundestag hat das DW-Gesetz beschlossen.Bild: picture-alliance/ ZB

Zum Programmauftrag der Deutschen Welle, festgeschrieben im DW-Gesetz von 2005, gehört auch, Sichtweisen aus anderen Kontinenten wiederzugeben. Ein Anspruch, dem die multimedialen journalistischen Angebote täglich Rechnung tragen. Unter anderem durch Berichterstattung „aus der Region – für die Region“. In Ländern, in denen Inlandsmedien nicht frei und umfänglich berichten können, sind Auslandsmedien eine wichtige Ergänzung, um einen freien Zugang zu Information zu ermöglichen.

Ausdrücklich ist die DW beauftragt, die deutsche Sprache zu fördern. Zielgruppe der deutschen Angebote sind daher insbesondere Deutschlehrer und Deutschlerner sowie alle anderen Menschen, die Interesse an der deutschen Sprache und Kultur haben.

Auch die Arbeit der DW Akademie erfolgt auf der Grundlage des DW-Gesetzes.

1960 wurde die Deutsche Welle eigenständige Rundfunkanstalt – laut Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts. Seither wurde diese gesetzliche Grundlage immer wieder an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die jüngste novellierte Fassung des Deutsche-Welle-Gesetzes wurde im Herbst 2004 einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Seit 1. Januar 2005 ist das Gesetz in Kraft.

Medienexperten bezeichnen es als „modern und vorbildlich“ und zeigen sich überzeugt, dass es als „Modell für eine zeitgemäße offene Rundfunkgestaltung“ dienen könne. Es hat die Weichen für die Zukunft gestellt und stärkt die Unabhängigkeit des Senders.

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