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Tschechisches Erzbistum klagt wegen Weltkulturerbe

Immer wieder sorgt die Rückgabe von Immobilien in Tschechien für Streit zwischen Staat und Kirche. Diesmal fordert die Diözese Olmütz vom Staat den Blumengarten in Kromeriz zurück, immerhin seit 1998 Weltkulturerbe.

Kolonnaden im Blumengarten des Schlossparks Kromeriz
Bild: picture-alliance/dpa/G. Gratadour

In Tschechien droht Streit um ein Unesco-Weltkulturerbe. Das mährische Erzbistum Olmütz klagt auf Rückgabe des barocken Blumengartens in Kromeriz (deutsch Kremsier), wie Radio Prag am Dienstag meldete. Der Sender zitierte einen Sprecher der Erzdiözese, wonach der Blumengarten einen Komplex mit dem Barockschloss sowie dem Schlosspark bilde. Diesen Komplex hatte der tschechische Staat im Rahmen von Restitutionen an die katholische Kirche zurückgegeben. Der Blumengarten blieb jedoch im Besitz des Staates, was 2016 bereits durch ein Gerichtsurteil bestätigt wurde.

1998 wurde das Ensemble aus Schloss, Park und Blumengarten in das Weltkulturerbe der Unesco aufgenommen. Im 16. Jahrhundert war die mittelalterliche Burg zum Renaissanceschloss umgebaut worden, seitdem diente sie den Olmützer Bischöfen als Residenz. Im Stil des italienischen Spätbarock wurde das Schloss nach Beschädigungen im Dreißigjährigen Krieg ab 1686 neu errichtet. Aus jener Zeit stammen auch der Park und der Blumengarten. 1984 drehte Regisseur Milos Forman in Schloss Kromeriz Teile des mehrfach Oscar-prämierten Films "Amadeus".

Kirche und Staat im Zwist 

Seit dem Ende des Kommunismus 1990 ist die Rückgabe von Immobilien und Liegenschaften in Tschechien ein Streitpunkt zwischen Kirche und Staat. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher rund 100.000 Immobilien, Grundstücke und sonstige Güter für sich reklamiert, die während der kommunistischen Ära verstaatlicht worden waren.

2012 hatte sich der Staat durch ein Restitutionsgesetz verpflichtet, 56 Prozent der einst konfiszierten Gebäude, Wälder und Grundstücke zurückzugeben sowie über einen Zeitraum von 30 Jahren insgesamt 2,25 Milliarden Euro)an die Kirchen zu zahlen. Inflationsbereinigt müsste der Staat insgesamt rund 80 drei Milliarden Euro zahlen.

tla/suc (kna)