1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Komplott oder gute Tat?

Andreas Rostek-Buetti
16. August 2017

"Ein Komplott und unerlaubte Beihilfe" - so der irische Billigflieger Ryanair zur Kreditzusage der Bundesregierung für Air Berlin. Aber der Streit darüber, was erlaubt ist und was nicht, ist viel älter als Air Berlin.

https://p.dw.com/p/2iKRb
Deutschland Symbolbild Sparschwein mit Bundesadler
Bild: picture-alliance/dpa

150 Millionen Euro für drei Monate - damit will die deutsche Regierung den Flugbetrieb der angeschlagenen Air Berlin zunächst absichern. Konkurrent Ryanair wettert dagegen: "Diese künstlich erzeugte Insolvenz ist offensichtlich aufgesetzt worden, damit Lufthansa eine schuldenfreie Air Berlin übernehmen kann und dies widerspricht sämtlichen Wettbewerbsregeln von Deutschland und der EU."

Die Wettbewerbsregeln der EU klingen zunächst einmal schlicht und klar: "Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art", heißt es da im EU-Regelwerk mit Stand April 2014, "die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, [sind] mit dem Binnenmarkt unvereinbar."

Tausend Seiten Ausnahmen

Soweit die schlichte Anfangsaussage. Dann aber folgt ein Vertragswerk mit einem Umfang von 1008 Seiten und einer langen Reihe von zulässigen Ausnahmen.  Darauf berufen sich Manager und Politiker in Italien wie in Irland, in Frankreich wie in Deutschland. Die Liste der staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft, um Unternehmen oder ganze Wirtschaftszweige zu fördern, ist lang und alt. Da geht es um Autofabriken, um Stahlwerke, um Windkraft, um Bauunternehmen - und immer wieder um die Banken.

Nehmen wir ein beliebiges Jahr im Wirtschaftsleben Europas: 2012 vergaben die einzelnen Staaten der EU insgesamt 62 Milliarden Euro an allerlei Beihilfen. Und dabei waren die Gelder für Banken nicht einmal mitgerechnet. Die Beihilfen für die Finanzindustrie sind allerdings besonders teuer. Selbst wenn man einräumt, dass große Krisen wie die von 2008 hohe Mittel erfordern können, sind 480 Milliarden Euro doch eine Menge Geld. So viel umfasste seinerzeit ein Rettungspaket für die Banken. Damit sollte verhindert werden, dass die kriselnden Banken die gesamten Volkswirtschaften der EU in die Krise stoßen könnten.

"Peanuts" für die Flugbranche

Aber auch in diesem Jahr fließen Gelder in einer Höhe in Finanzbranche, die den Betrag von 150 Millionen für die deutsche Air Berlin wie die sprichwörtlichen Peanuts ausschauen lassen. So pumpte die italienische Regierung erst im Juni 17 Milliarden Euro in nur zwei Banken. Dabei  sind die unterstützte Veneto Banca sowie die Banca Popolare die Vicenza nicht einmal von nationaler Bedeutung für Italien; ihre Bilanzsumme macht keine zwei Prozent der gesamten Branche in Italien aus. Für den Norden Italiens aber und für die dortigen Kunden sei ein unkontrollierter Zusammenbruch der beiden eine zu große Gefahr, so die Argumente aus Rom.

Der Fall zeigt, dass auch das Mantra der Bankenrettung "too big to fail", gelegentlich variiert wird. Bankhäuser, so das klassische Argument, wie etwa die auch nicht mehr strahlende Deutsche Bank, seien einfach zu groß, um ohne Gefahren für ganze Volkswirtschaften in existentiellen Krisen allein gelassen zu werden. Kein Wunder also, dass es im vergangenen Jahr Gerüchte gab, die größte deutsche Bank könne nach staatlichen Mitteln greifen. Dazu kam es dann nicht. Anders als vor Jahren bei der zweitgrößten Bank des Landes, der Commerzbank.

Im Winter 2008 stützte der Staat die Commerzbank mit 18 Milliarden Euro. "Staatshilfe greift immer in den Wettbewerb ein. Deshalb sollte sie auch möglichst unterbleiben."  Die schlichte Aussage machte Anfang 2009 der Bonner Juraprofessor Daniel Zimmer, damals Mitglied der Staatlichen Monopolkommission. Und deshalb sei auch im Finanzsektor trotz seiner Sonderstellung nicht jede Hilfe gerechtfertigt. Schließlich greife der Staat damit in die Geschäftspolitik der Unternehmen direkt ein. Kurze Zeit später flossen der Commerzbank weitere fünf Milliarden zu.

Mittlerweile hat die Bank die staatliche Förderung zurückgezahlt, sie hat überlebt, rutscht aber von einer Umbauphase in die nächste. Bei einem anderen spektakulären Fall von Staatshilfe in Deutschland überlebte der Patient dagegen nicht. Der Baukonzern Holzmann  geriet 1999 in schwere Wasser. Der damalige Bundeskanzler Schröder eilte zu Hilfe und brachte eine staatliche Bürgschaft mit. Zwei Jahr später ging Holzmann dennoch Pleite. Schröder rettete Holzmann nicht, aber böse Zungen prägten damals den Spruch "Holzmann rettet Schröder". Dank des Einsatzes für die Bauarbeiter steigerte der SPD-Kanzler seine Zustimmungsrate im Wahlvolk seinerzeit.

John F. Kennedy International Airport in Queens New York
Staatshilfe für Unternehmen: Reisende als ArgumentBild: picture-alliance/dpa/J. Lane

Arbeitsplätze und Flugreisende

Einer von Schröders Vorgängern, der SPD-Kanzler Helmut Schmidt, wusste dagegen Jahre zuvor einen ähnlichen Fall mit den Worten abzuweisen: "Wir sind doch nicht der Reparaturbetrieb des Kapitalismus." Damals ging es um den Traditionskonzern AEG, dessen Gläubiger umgerechnet mehr als zwei Milliarden Euro verloren, weil es keine Staatshilfe gab. Das Argument aber, das Politiker sonst in solchen Fällen bemühen, ist wie im Falle Holzmann immer das gleiche: Arbeitsplätze. Auch wenn dann Anteilseigner und Gläubiger der betroffenen Firmen glimpflicher davonkommen.

Im aktuellen Fall - es stehen in Deutschland bald Bundestagswahlen an - geht es den Politikern, die sich für die Staatshilfe aussprechen, hingegen um die speziellen Kunden der kriselnden Air Berlin: die Reisenden. Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, sagte, er halte den Überbrückungskredit der Bundesregierung für die insolvente Airline für zulässig, da Zehntausende Air-Berlin-Kunden in der Hauptreisezeit unterwegs seien. Es hätte keine Kapazitäten gegeben, die kurzfristig nach Hause zu bringen. Notleidende Reisende sind kaum sichere Wähler. 

Zur Frage staatlicher Gelder für Air Berlin hatte schon Mitte Juni der aktuelle Chef der deutschen Monopolkommission Stellung bezogen: "Wenn ein Unternehmen schlecht gewirtschaftet hat oder sein Geschäftsmodell nicht stimmt, dann sollte der Staat es nicht künstlich am Leben erhalten", so Achim Wambach zur Zeitung "Die Welt". Die Monopolkommission ist ein Expertengremium, das die Bundesregierung in Sachen Wettbewerbspolitik berät. Bindend sind ihre Empfehlungen nicht.