Ampel-Parteien wollen Pandemie-Notlage beenden
27. Oktober 2021Nach den Worten von Dirk Wiese wollen SPD, Grüne und FDP zur künftigen Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen. Die besonderen Befugnisse der Regierungen in Bund und Ländern mit weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte seien nicht länger gerechtfertigt. Eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung "besteht aus unserer Sicht nicht fort", erklärte Wiese. Vor allem wegen der fortschreitenden Impfungen sei die Situation heute eine andere, obwohl die Inzidenzzahlen derzeit wieder anstiegen.
Die epidemische Lage ist bislang Grundlage für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Deshalb ist eine Neuregelung erforderlich, wenn die Notlage nicht verlängert werden sollte. Um keine Regelungslücke entstehen zu lassen, muss das neue Gesetz noch vor Bildung der neuen Regierung beschlossen werden. Die Regierungsbildung wird derzeit in der ersten Dezember-Hälfte angepeilt.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese stellte gemeinsam mit der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und dem parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, ein Eckpunktepapier vor, auf das sich die möglichen Ampel-Koalitionäre zuvor verständigt hatten. Die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" soll danach nicht über den 25. November hinaus verlängert werden. Stattdessen soll eine Übergangsregelung greifen, die bis zum 20. März 2022 läuft.
Eckpunktepapier vereinbart
Dem Eckpunktepapier zufolge sollen die Bundesländer weiterhin eine Maskenpflicht und Hygienekonzepte vorschreiben können sowie Regelungen und Kontaktnachverfolgungen für Innenräume, nicht aber pauschale Schließungen. Einzelne Bestimmungen wie etwa die Corona-Arbeitsschutzverordnung und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sollen beibehalten werden, ebenso etwa die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld für Eltern, die ihre Kinder kurzfristig zu Hause betreuen müssen.
Der entsprechende Beschluss muss vom Bundestag getroffen werden. Buschmann kündigte an, man werde mit den Plänen auf die anderen Fraktionen zugehen. Es werde nun ein entsprechender Gesetzentwurf vorbereitet, der eine Änderung des Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes beinhalte. Dort steht bisher ein umfangreicher Katalog von möglichen Schutzregeln bis hin zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die alle an die Feststellung der Pandemie-Notlage geknüpft sind. Die "Dominanz der Exekutive" werde beendet, die Initiative liege nun wieder da, wo sie hingehöre, "im Parlament", betonte Buschmann.
Nach den Planungen der Ampel-Parteien soll der Bundestag das neue Gesetz möglicherweise am 11. November beraten, danach könnte der Bundesrat auf einer Sondersitzung abschließend darüber entscheiden. Denkbar ist dafür der 19. November. Denn die nächste reguläre Sitzung der Länderkammer ist für den 26. November geplant - das wäre zu spät, um noch vor Auslaufen der epidemischen Lage eine Neuregelung zu erreichen.
kle/djo (epd, afp, kna)