Die Antiterrordatei sammelt zu viele Daten für zu viele Behörden, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Teile verstoßen gegen das Grundgesetz. Die Antiterrordatei war 2007 eingerichtet worden um Anschläge besser verhindern zu können. Dabei werden, anders als sonst üblich, Erkenntnisse auch über rund 17 000 Menschen von Geheimdiensten und Polizei zusammengeführt und zentral gespeichert.