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Gericht spricht Apple schuldig

10. Juli 2013

Der US-Konzern Apple ist wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen für elektronische Bücher schuldig gesprochen worden. Über Strafe und Schadenersatz wird das New Yorker Gericht später entscheiden.

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Logo des Unternehmens Apple (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das US-Justizministerium legt Apple zur Last, Ende 2009 und Anfang 2010 vor der Markteinführung des iPad-Tablets mit fünf großen Verlagen Verträge für elektronische Bücher abgeschlossen zu haben, die zu Lasten der Verbraucher gingen. Damals wurde der E-Book-Markt vom Online-Händler Amazon beherrscht, der Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte zum Missfallen der Verlage deutlich günstiger verkaufte als die gedruckten Exemplare in Buchläden.

Während Amazon selbst die Preise setzte, bot Apple den Verlagen Verträge mit einer Preisbindung an. Bei diesem Modell konnten die Verleger die Preise bestimmen, im Gegenzug erhielt Apple eine Kommission von 30 Prozent. Anschließend setzten die Verlage auch bei Amazon und anderen E-Book-Anbietern eine Preiserhöhung durch.

Apple kündigt Berufung an

"Ohne die Orchestrierung durch Apple wäre diese Verschwörung nicht so erfolgreich gewesen, wie sie es dann letztendlich war", schrieb Richterin Denise Cote in ihrer 159 Seiten umfassenden Urteilsbegründung. Apple wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen habe nicht gegen Gesetze verstoßen und werde das Urteil anfechten.

Die fünf involvierten Verlage waren Hachette Livre (gehört zu Lagardère), Harper Collins (News Corp.), Simon & Schuster (CBS), Penguin (Pearson) sowie der zur deutschen Holtzbrinck-Gruppe gehörende Verlag Macmillian. Sie alle hatten sich nach und nach mit der US-Justiz geeinigt und teilweise die Preise gesenkt. Apple dagegen zog ein Gerichtsverfahren vor.

Die EU-Kommission hatte ein ähnliches Kartellverfahren eröffnet. Hier machten jedoch nicht nur die Verlage, sondern auch Apple außergerichtlich Zugeständnisse. Mit der im Dezember geschlossenen Einigung bekamen Händler für mindestens zwei Jahre mehr Spielraum für Rabatte bei E-Books. Allerdings hat dies keinen Einfluss auf nationale Regelungen wie die deutsche Buchpreisbindung, bei der die Verlage grundsätzlich die Preise von Büchern im Handel festlegen.

bea/sc (afp, reuters, dpa)