Bestechung wird oft nicht verfolgt
20. August 2015Der jährlich vorgelegte Bericht "Exporting Corruption" analysiert, in wie weit die Unterzeichnerstaaten einer OECD-Konvention zum Kampf gegen Bestechung im Ausland von 1999 diese auf nationaler Ebene auch umsetzen. Die Bundesrepublik tat das nach Transparency-Angaben bereits im selben Jahr. Bestechung zwischen Geschäftsleuten war bis dahin nur im Inland verboten, im Ausland jedoch nicht. Bestechungsgelder konnten sogar als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer abgesetzt werden.
Nach dem neuesten Bericht unternehmen von den 41 Unterzeichnerstaaten fast die Hälfte kaum etwas oder gar nichts, um Auslandsbestechung zu verfolgen.
Auf einer Negativ-Liste mit insgesamt 20 Staaten finden sich Länder wie Russland, Brasilien und die Türkei, aber auch EU-Mitglieder wie Polen, Belgien und Spanien. Deutschland hingegen gehört zu insgesamt nur vier Ländern, deren Anstrengungen gelobt werden. Auch den Vereinigten Staaten, Großbritannien und der Schweiz wird bescheinigt, Korruption bei Exportgeschäften aktiv zu verfolgen.
Verbesserungsbedarf in Deutschland
Die Transparency-Vorsitzende in Deutschland, Edda Müller, forderte die Bundesregierung allerdings auf, für die deutsche Wirtschaft klare strafrechtliche Regelungen zu erlassen. Bislang gebe es keine zwingenden Vorschriften, Bestechung zu verfolgen.
Außerdem fordert Müller, dass interne Hinweisgeber, die Missstände öffentlich machten, besser geschützt werden. "Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verpflichtung im Koalitionsvertrag, die Gesetzgebung zum Whistleblowerschutz zu überprüfen, nachkommen", erklärte Müller. Die regierende Koalition habe bisher alle Initiativen der Opposition abgelehnt.
Ein Unternehmensstrafrecht fordert Transparency schon seit längerem. Nach deutschem Rechtsverständnis können nur Einzelpersonen, also etwa Manager, strafrechtlich belangt werden. Unternehmen als Organisationen können sich nicht vor Strafgerichten verantworten. Es gibt allerdings eine Kollektivhaftung nach dem sogenannten Ordnungswidrigkeitengesetz, das Aufsichtsbehörden im Fall von Pflichtverstößen etwa gegen Wettbewerbsrecht zur Verhängung von Geldbußen berechtigt. Dies sind aber Ermessensentscheidungen. Transparency reicht das nicht.
iw/ul (afp, dpa)