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Bewährung für Steuersünder Mascherano

21. Januar 2016

Urteil im Steuerfall Javier Mascherano: Der argentinische Fußballprofi des FC Barcelona erhält wegen Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Hinzu kommt eine hohe Geldstrafe.

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Javier Mascherano auf dem Weg ins Gerichtsgebäude (Foto: Albert Llop / Anadolu Agency)
Bild: picture-alliance/dpa/A. Llop

Der argentinische Fußballnationalspieler Javier Mascherano vom FC Barcelona ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße von 815.000 Euro verurteilt worden. Mit der Entscheidung akzeptierte ein Gericht in Barcelona am Donnerstag ein Übereinkommen, auf das die Anwälte des Abwehrspielers sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Finanzamt verständigt hatten. Haftstrafen von weniger als zwei Jahren werden in Spanien üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt, solange keine Vorstrafen vorliegen.

Die Anwälte Mascheranos stellten allerdings den Antrag, die Haftstrafe durch eine Geldbuße von 21.600 Euro zu ersetzen. Dies hätte zur Folge, dass sie aus dem Vorstrafenregister verschwände. Das Gericht verschob die Entscheidung darüber. Mascherano, der für Argentinien auch im WM-Finale 2014 gegen Deutschland auf dem Platz stand und der im vergangenen Sommer mit Barcelona die Champions League gewann, hatte vor Gericht eingeräumt, in den Jahren 2011 und 2012 rund 1,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Er zahlte die Summe im September 2015 mit den fälligen Zinsen nach.

asz/tu (dpa)