Bewährungsstrafe - Ex-Postchef Zumwinkel muss nicht hinter Gitter
Janine Rabe26. Januar 2009
Er gilt als Deutschlands prominentester Steuersünder. Klaus Zumwinkel der ehemalige Postchef. Jetzt ist das Urteil gesprochen, zwei Jahre auf Bewährung. Und dazu muss Zumwinkel noch etwa eine Million Euro Strafe zahlen. Er bleibt also in Freiheit, muss nicht hinter Gitter. Vor allem vom Staatsanwalt bekam der ehemalige Top-Manager unangenehme Vorwürfe zu hören.