Bewährungsstrafe für Schweizer Spion
9. November 2017Grundlage für das milde Urteil ist ein umfassendes Geständnis, das der Schweizer Daniel M. abgelegt hatte. Demnach hatte der 54-Jährige zugegeben, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren.
Er gab weiter zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet. Den Vorwurf, er habe eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert, konnte die Bundesanwaltschaft ihm aber nicht nachweisen.
Abmachung für einen kurzen Prozess
Seine Einlassung war Teil eines Deals, wonach er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen wird. Die Richter des Frankfurter Oberlandesgerichts urteilten entsprechend: ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem verfügten sie, von dem Schweizer 25.000 Euro einzuziehen.
Die Spionageaffäre des Daniel M. hatte schon ein langes Vorspiel: So wurde der Schweizer in seinem Heimatland zu einer Bewährungsstrafe von 24 Monaten verurteilt. In dem Prozess der Eidgenossen ging es um Verrat des Bankgeheimnisses. M. hatte zusammen mit einem Komplizen CDs mit Daten von mutmaßlichen Steuerbetrügern an das nordrhein-westfälische Finanzministerium verkauft. Später warb der Schweizer Geheimdienst den Verurteilten für seine Zwecke an, was jetzt zu dem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts führte.
fab/sti (afp, dpa)