BGH: Kohl darf Interview-Tonbänder behalten
10. Juli 2015Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 206/14). Damit scheiterte der Publizist Heribert Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe.
Kohl, der von 1982 bis 1998 Bundeskanzler war, habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt.
Zerwürfnis vor dem Abschluss
Schwan hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Mitschnitte gehören, die von großem historischem Wert sind. Der Journalist hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf Grundlage dieser Interviews verfasste Schwan als Ghostwriter drei Memoirenbände, in denen nur Kohl als Autor genannt wird.
Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis - Kohl beendete die Zusammenarbeit. Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder mit über 630 Stunden Laufzeit und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. "Die Revision wird zurückgewiesen", entschied der BGH nun. Fraglich ist, ob die Mitschnitte noch von Historikern ausgewertet werden können.
Saftige Zitate
Im Mai hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass auch ein Bestseller, den Schwan zusammen mit dem Autor Tilman Jens auf Basis der Tonbandprotokolle verfasst hatte, nicht mehr ausgeliefert werden darf. Darin wurde der Kanzler auf Basis der vertraulichen Gesprächen mit teils deftigen Äußerungen über frühere CDU-Parteifreunde zitiert.
jj/sti (dpa, ard)