De Maizière: Flüchtlingen Wohnort vorschreiben
21. Februar 2016Bundesinnenminister Thomas de Maizière will anerkannten Flüchtlingen für eine bestimmte Zeit den Wohnort vorschreiben. "Eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge halte ich für dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Ghettobildung zu entlasten", sagte der CDU-Politiker der "Welt am Sonntag." Nach Informationen der Zeitung hat das Innenministerium bereits Eckpunkte für eine entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. Über die Verteilung von Flüchtlingen auf bestimmte Wohnorte sollen demnach die Bundesländer entscheiden.
Dabei kann de Maizière auf Unterstützung des Koalitionspartners SPD hoffen. Bauministerin Barbara Hendricks sagte ebenfalls der "Welt am Sonntag": "Eine Wohnortzuweisung für einen gewissen Zeitraum kann ein sinnvolles, ergänzendes Instrument sein, wenn es richtig ausgestaltet ist." Wichtig sei, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt der jeweiligen Bundesländer eine Rolle spiele. Die SPD-Politikerin forderte von de Maizière nun einen "rechtlich tragfähigen Vorschlag" für eine gesetzliche Regelung.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), betonte: "Es ist richtig, dass nicht alle Flüchtlinge in die Städte ziehen können." Um das zu verhindern, müsse es für diejenigen, die einer Wohnsitzauflage unterliegen würden, rechtzeitig Angebote für den Arbeitsmarkt geben. Auf keinen Fall dürften die Flüchtlinge zum Nichtstun verdonnert werden.
Linke: Pläne verstoßen gegen Völkerrecht
Unterstützung erhält de Maizière auch von der eigenen Partei. "Integration funktioniert nicht, wenn sich Ghettos bilden", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thomas Strobl. Große Städte dürften nicht überfordert werden. "Ausnahmen kann es nur geben, wenn am Wunsch-Wohnort zwei Dinge vorhanden sind: ein existenzsichernder Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung."
Kritik kam dagegen von der Opposition. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke sprach von einem "perfiden Vorschlag". Eine Wohnortauflage verstoße gegen das Europa- und Völkerrecht, sagte Jelpke der "taz". Danach hätten anerkannte Flüchtlinge das Recht auf Freizügigkeit, also auf freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes.
Das Spätaussiedlerprogramm als Vorbild
Die Pläne von de Maizière sind nicht neu: Die Bundesregierung hatte bereits im Januar angekündigt, Wohnsitzauflagen für anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge zu prüfen. Derzeit gibt es solche Beschränkungen nur für Asylbewerber im laufenden Verfahren und Geduldete, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Sind Flüchtlinge erst mal als solche anerkannt in Deutschland, dürfen sie sich frei bewegen und selbst aussuchen, wo sie wohnen. Das verlangt auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Da Flüchtlinge in den größeren Städten mehr Chancen auf eine Arbeit sehen und oftmals auch mehr Landsleute dort leben, ziehen viele dorthin.
In der Vergangenheit hat es ein ähnliches Programm in Deutschland gegeben: Vorbild für den Vorschlag von de Maizière ist laut Zeitung das frühere Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedler. Das hatte in den 90er-Jahren alle neu zugewanderten Spätaussiedler für einen festgelegten Zeitraum an einen zugewiesenen Wohnort gebunden. Das befristete Gesetz lief Ende 2009 aus.
Ba/haz (dpa, afp, epd)