Bundesrat billigt neues Urhebervertragsrecht
1. März 2002Anzeige
Autoren, freie Journalisten, Übersetzer und andere Kreative der Medienwirtschaft haben künftig Anspruch auf eine
angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Der Bundesrat billigte am 1. März abschließend das neue Urhebervertragsrecht.
Verlage und freie Mitarbeiter müssen dafür nun Regelungen aushandeln, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Autoren werden außerdem stärker als bisher am Erfolg ihrer Werke beteiligt.
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte, dies sei ein großer Tag für die steigende Zahl freiberuflicher Urheber in Deutschland. Eine solche Regelung habe der Gesetzgeber schon seit 1965 versprochen.