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Bundestag reformiert den Verfassungsschutz

3. Juli 2015

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern müssen sich künftig besser abstimmen. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das Informanten künftig bestimmte Dinge verbietet - den Hitlergruß aber gestattet.

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Deutschland Bundesamt für den Verfassungsschutz
Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU sollen die Verfassungsschützer in Bund und Ländern künftig enger zusammenarbeiten und strengere Regeln für den Einsatz von Informanten beachten. Der Bundestag verabschiedete dazu eine lange diskutierte Reform.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse bekommen. Der Neuregelung zufolge soll es die Landesämter für Verfassungsschutz unterstützen, die Zusammenarbeit koordinieren und in bestimmten Fällen selbst in die Beobachtung eintreten.

Dies könne auch ohne Einvernehmen mit dem jeweiligen Land gemacht werden, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Bundestag. "Dort wo verfassungsfeindliche Ziele gewaltorientiert verfolgt werden, können wir uns keine blinden Flecken bei der Beobachtung erlauben", sagte der Innenminister. Die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern werden zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet.

"Kollektives Versagen der Sicherheitsbehörden "

Für den Einsatz von V-Leuten - also Mitgliedern einer Szene, die dem Inlandsgeheimdienst regelmäßig Informationen liefern - werden im Gesetz erstmals Regeln und Grenzen festgelegt. Das Gesetz gibt vor, dass sich die Verbindungsleute "szenetypisch" verhalten dürfen. Dies bedeutet etwa, dass sie den Hitlergruß zeigen oder sich vermummen dürfen. Köperverletzungen oder Sachbeschädigungen sind ihnen verboten. Zudem dürfen sie keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern und keinen Mord oder Totschlag begangen haben.

Deutschland Verfassungsschutzbericht 2014
Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen (l.) und Innenminister Thomas de MaizèreBild: picture-alliance/dpa/S. Pilick

De Maizière sagte, mit dem Gesetz würden Konsequenzen aus dem "kollektiven Versagen der Sicherheitsbehörden" bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie gezogen. Zugleich betonte der Innenminister, für Nachrichtendienste sei der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar, um gefährliche Bestrebungen aufzudecken. Allerdings solle der Einsatz maßvoll sein.

Der Verfassungsschutz war dem "Nationalsozialistischen Untergrund" jahrelang nicht auf die Spur gekommen. Der rechten Gruppe werden zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und einer Polizistin.

Die Opposition stimmte gegen den Entwurf. Linke und Grüne kritisierten, die Reform sei keineswegs die richtige Antwort auf das NSU-Desaster. Sie haben unter anderem grundsätzliche Einwände gegen die Zusammenarbeit mit V-Leuten. Die Linke forderte Alternativen zum bisherigen Inlandsgeheimdienst. Auch die Grünen verlangten eine grundlegende Reform.

stu/sp (afp, dpa, rtr)