Chodorkowski bleibt in Haft
6. August 2013Noch 382 Tage bis zur Freilassung. Der Zähler im Online-Pressezentrum des ehemaligen Chefs des russischen Ölkonzerns "Jukos", Michail Chodorkowski, wurde am Dienstag (06.08.2013) aktualisiert: Um zwei Monate hat das Oberste Gericht in Moskau seine elfjährige Haftstrafe verkürzt. Damit kann Chodorkowski bereits im August 2014 aus der Haft entlassen werden. Sein Geschäftspartner Platon Lebedew soll - ebenfalls zwei Monate früher - im Mai 2014 freikommen.
Auch wenn das Oberste Gericht also der Beschwerde von Chodorkowski und Lebedew teilweise stattgaben - ihre zentrale Forderung, das Urteil im sogenannten zweiten "Jukos"-Prozess zu kippen, lehnten die Richter ab.
Chodorkowski: "Barbarei" der Justiz
Per Video-Schaltung aus der Strafkolonie in Karelien im Nordwesten Russlands hatte Chodorkowski an die Richter appelliert, das Urteil zu revidieren. Der 50-Jährige war in eine schwarze Häftlingsrobe gekleidet und blickte durch ein Gitternetz in die Kamera. Man müsse sich schämen, ein "juristisch inkorrektes Urteil durch die Entscheidung des Obersten Gerichts zu legitimieren", argumentierte Chodorkowski und sprach von "Barbarei" im Umgang mit den Gesetzen.
Der ehemalige Ölmagnat warf der russischen Justiz erneut politische Motive seiner Verfolgung vor. Chodorkowski verwies darauf, dass die renommierte Menschenrechtsorganisation "Amnesty International" ihn wegen des zweiten "Jukos"-Urteils als politischen Gefangenen eingestuft hatte. Auch eine Gruppe von Rechtsexperten, die vom Präsidialamt für Menschenrechte um eine Einschätzung gebeten wurde, stellte 2011 erhebliche Defizite beim zweiten "Jukos"-Prozess fest. Die Staatsanwaltschaft sieht aber bis heute keinen Grund, das Urteil in Frage zu stellen.
Mehrmals verkürzte Haftstrafe
Der Kreml-Kritiker Chodorkowski sitzt seit Herbst 2003 hinter Gittern. In einem international kritisierten ersten Prozess wurde er und Lebedew 2005 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Vorwurf lautete damals unter anderem: Steuerhinterziehung. Chodorkowski und seine Anhänger sehen darin eine Racheaktion aus politischen Gründen. Der erfolgreiche Unternehmer hatte den russischen Präsidenten Wladimir Putin öffentlich kritisiert und die Opposition finanziell unterstützt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) konnte jedoch in seinem jüngsten Urteil Ende Juli 2013 die Vorwürfe politisch motivierter Justiz in Bezug auf den ersten "Jukos"-Prozeß nicht bestätigen.
Beim zweiten "Jukos"-Prozess 2010 wurden Chodorkowski und Lebedew unter anderem wegen illegalen Ölverkaufs zunächst zu jeweils 14 Jahren verurteilt. Das Urteil wurde später auf 13 Jahre und dann auf 11 Jahre verkürzt - die zuvor verhängten Strafen wurden jeweils angerechnet.
Anwältin: Verhöhnung der Gerechtigkeit
Anwälte und Verwandte von Chodorkowski zeigten sich enttäuscht über das Urteil am Dienstag. "Ich halte die Entscheidung des Obersten Gerichts für einen weiteren Akt der Misshandlung", sagte der DW die Moskauer Menschenrechtsaktivistin und Anwältin von Chodorkowski Karina Moskalenko. Das Urteil sei eine "Verhöhnung nicht nur der Gefangenen, sondern der Gerechtigkeit".
Eigentlich hätte Chodorkowski längst auf freiem Fuß sein sollen, meinte im DW-Gespräch Lew Ponomarjow, Geschäftsführer der Bewegung "Für Menschenrechte". Er verwies auf die in Russland neulich in Kraft getretenen Gesetzesänderungen, die eine Verkürzung von Strafen aus humanen Gründen vorsähen.
Der Vater von Michail Chodorkowski sagte der Nachrichtenagentur "Interfax", das Land, in dem solche Urteile gefällt werden, täte ihm Leid. "Ich habe mit einer fairen Antwort gerechnet", so Boris Chodorkowski. Die Anwälte seines Sohnes haben inzwischen Berufung angekündigt.