Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wird 60 Jahre alt
18. April 2006Wer "Den Haag", "Gerichtshof" und "Vereinte Nationen" hört, kann leicht durcheinander kommen. In der Tat ist die UN-Justiz in Den Haag mittlerweile drei Mal vertreten: Die größten Schlagzeilen hat in den letzten Jahren das Kriegsverbrecher-Tribunal für Ex-Jugoslawien (ICTY) gemacht. Dort wurde unter anderem auch dem kürzlich verstorbenen ehemaligen serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic der Prozess gemacht.
Seit Juli 2002 ist in Den Haag zudem der ständige Internationale Strafgerichtshof, der International Criminal Court (ICC), beheimatet, der sich ebenfalls mit Kriegsverbrechen befasst, als erstes mit den Fällen Kongo und Darfur.
Schlichter im Staatenstreit
Viel älter als diese zwei Tribunale ist der Internationale Gerichtshof (IGH) oder auch International Court of Justice (ICJ): Er besteht nämlich seit mittlerweile 60 Jahren und wurde schon mit der UN-Charta begründet. Für die Vereinten Nationen ist er das höchste Rechtssprechungs-Organ für alle Streitigkeiten zwischen Staaten. Das heißt: Anders als bei den Kriegsverbrecher-Tribunalen können hier keine Einzelpersonen angeklagt werden. Und anders als etwa beim Menschenrechts-Gerichtshof des Europarats in Straßburg können auch keine Einzelpersonen gegen Staaten klagen. Aufgabe des Internationalen Gerichtshofs ist neben der Rechtsprechung aber auch die Erstellung von völkerrechtlichen Gutachten.
Der Grundgedanke des IGH stammt noch aus Zeiten des Völkerbundes, der UN-Vorgänger-Organisation: Wenn zwei oder mehr Staaten in Streit geraten, ist es besser, wenn sie unabhängige Richter einschalten, als dass sie den Konflikt mit Waffengewalt austragen. Denn in einem Krieg gilt letztlich nur das Recht des Stärkeren - die Vereinten Nationen aber sind gerade deshalb gegründet worden, um Kriege zu verhindern.
Recht, aber nicht bindend
Der Knackpunkt ist nur: Wenn ein Urteil der UN-Richter tatsächlich bindend sein soll, müssen alle am Streit beteiligten Staaten vorher einverstanden sein, dass der IGH eingeschaltet wird. Das ist in der Vergangenheit nur selten der Fall gewesen - so zum Beispiel 1994, als Libyen und der Tschad ihren jahrelangen Grenzstreit in Den Haag schlichteten.
Wenn hingegen ein Staat einfach einen anderen anklagt, kann es zwar einen Schiedsspruch geben, der aber dann keine direkten Konsequenzen hat. Dazu müsste der UN-Sicherheitsrat eine entsprechende Resolution verabschieden. 2004 etwa bezeichneten die Haager Richter den israelischen Sperrzaun an der Grenze zu den Palästinensergebieten als illegal. Bindend war das Urteil nicht, weil es ohne israelische Zustimmung erging - Israel hat inzwischen fast die Hälfte der Sperranlage errichtet.
Insgesamt hat der Internationale Gerichtshof in den 60 Jahren seines Bestehens knapp 100 Urteile gefällt und 25 Rechtsgutachten erstellt. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die zwingend unterschiedlicher Nationalität sein müssen. Sie werden von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat für jeweils neun Jahre ernannt. Derzeit ist auch ein Deutscher darunter: der 61-jährige Völkerrechtler Bruno Simma.