Ermittlungen gegen Assad-Regime
17. März 2015Gegenstand der Ermittlungen seien Verbrechen von Angehörigen des Assad-Regimes, sagte Generalbundesanwalt Harald Range in Karlsruhe. Insgesamt führt die Bundesanwaltschaft derzeit 68 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen insgesamt 106 mutmaßliche Islamisten und Rückkehrer aus dem Syrien- oder Irakkrieg, so Range weiter. Weitere Angaben zu den Beschuldigten wollte der Generalbundesanwalt nicht machen. Die Untersuchungen stützten sich auf das Völkerstrafgesetzbuch, in dem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet werden, erklärte Range lediglich.
Der Armee des syrischen Staatschefs Baschar al-Assad wird unter anderem vorgeworfen, Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Nach Angaben einer Oppositionsgruppe wurden bei einem Giftgasangriff in Sarmin in der Provinz Idlib im Nordwesten Syriens sechs Menschen getötet.Die syrische Regierung bestreitet bisher den Vorwurf, in dem seit vier Jahren andauernden Bürgerkrieg Giftgas einzusetzen.
UN-Liste mit Verdächtigen
Die Syrien-Kommission der Vereinten Nationen (UN) will nationalen Ermittlungsbehörden erstmals Daten über mögliche Kriegsverbrecher zur Verfügung stellen. Die Herkunftsländer ausländischer Dschihadisten sollten sich bei der Untersuchungskommission melden, sagte deren Vorsitzende Paulo Sérgio Pinheiro in Genf. "Wir sind bereit für eine Kooperation." Seit ihrer Gründung 2011 stellt die Pinheiro-Kommission Listen mit den Namen möglicher Kriegsverbrecher zusammen.
Nach Angaben der UN kämpfen etliche Europäer und andere Ausländer für Terrorgruppen wie dem so genannten "Islamischen Staat" (IS) in Syrien. Dabei würden sie grausame Verbrechen verüben. Drei europäische Länder haben nach UN-Angaben inzwischen um Informationen gebeten, um sie bei sich vor Gericht zu verwerten. Voraussetzung für eine Kooperation sei, dass ein faires juristisches Verfahren gewährleistet werde.
Pinheiro forderte den UN-Sicherheitsrat erneut auf, den Fall Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu übermitteln. Regierungstruppen, Rebellen und Terrormilizen attackierten gezielt Zivilisten. Zudem gebe es Berichte über Verschleppungen, Folter, Vergewaltigungen, Sklaverei und Hinrichtungen. Ohne eine Anweisung des UN-Sicherheitsrates kann der Strafgerichtshof keine Ermittlungen aufnehmen. Der Sicherheitsrat ist allerdings seit Jahren in der Frage blockiert, weil die Vetomacht Russland das Regime von Syriens Diktator Baschar al-Assad stützt.
Amnesty wirft syrischer Regierung Kriegsverbrechen vor
Auch andere internationale Organisationen werfen der Regierung in Damaskus zahlreiche Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung vor. So wurden nach einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bei Luftangriffen auf Rakka, der Hauptstadt des IS, im November bis zu 115 Zivilisten getötet, darunter 14 Kinder. "Die Streitkräfte Syriens haben mit diesen Angriffen offenkundig gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen - sie haben wiederholt nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden", erklärte die Nahostexpertin der Gruppe, Ruth Jüttner, in Berlin.
Laut den syrischen Behörden habe der Beschuss IS-Kämpfern und ihren Stellungen gegolten. Nach Recherchen von Amnesty seien jedoch in den meisten Fällen keine klaren militärischen Ziele in der Nähe der Angriffsorte auszumachen gewesen.
In Syrien entwickelte sich 2011 aus friedlichen Protesten gegen das Assad-Regime ein Bürgerkrieg, in dem Regierung, Rebellengruppen und Terror-Organisationen um die Macht kämpfen. Laut UN wurden dabei bislang mehr als 220.000 Menschen getötet. Rund vier Millionen Syrer flohen ins Ausland, davon mehr als 600.000 nach Jordanien, und etwa 1,2 Millionen in den Libanon.
nem/stu ( rtr, afp, epd)