1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Inhaftierter Anwalt: Besuch der Botschaft

15. Dezember 2019

Zum ersten Mal haben deutsche Botschaftsvertreter in Ankara den inhaftierten Kooperationsanwalt der Botschaft Yilmaz S. getroffen. Das wurde auf Anfrage der DW vom Auswärtigen Amt bestätigt.

https://p.dw.com/p/3Upmk
Symbolbild | Türkische und deutsche Nationalflaggen wehen vor blauem Himmel
Bild: picture-alliance/dpa

Nach Recherchen der DW haben deutsche Botschaftsvertreter zum ersten Mal mit dem inhaftierten Kooperationsanwalt Yilmaz S. sprechen können. Deutschland habe sich gegenüber den türkischen Behörden kontinuierlich für einen Zugang zum verhafteten Kooperationsanwalt eingesetzt, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Es sei eine einmalige Besuchserlaubnis erteilt worden und der Besuch habe bereits stattgefunden. Weitere Angaben macht das Auswärtige Amt aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nicht.

Die Verhaftung des Kooperationsanwalts mit türkischer Staatsangehörigkeit ist eine heikle Angelegenheit. Die türkische Staatsanwaltschaft wirft dem 49jährigen Yilmaz S. Spionage für Deutschland vor, weil er deutsche Botschaft bei der Überprüfung von Aussagen der Asylbewerber aus der Türkei unterstützt haben soll. Kooperationsanwälte überprüfen vor Ort Angaben, die Asylbewerber in Deutschland gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemacht haben. Somit wollen deutsche Behörden kontrollieren, ob tatsächlich ein Asylgrund vorliegt und das politische Asyl gewährt wird.

Botschafterkonferenz im Auswärtigen Amt
Außenminister Heiko Maas hat bereits protestiertBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

In Asylverfahren bestehe für deutsche Behörden die Möglichkeit, dass sie im Rahmen der Amtshilfe Informationen über die Auslandsvertretung überprüfen oder einholen lassen, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. "Dabei tragen die Kooperationsanwälte, soweit dies nach dem jeweiligen örtlichen Recht möglich ist, wichtige Erkenntnisse bei."

Zahl der Betroffenen offenbar viel höher

Die Akte des verhafteten Kooperationsanwalts ist als geheim eingestuft. Dennoch berichten regierungsnahe türkische Medien seit Wochen sehr detailreich über die Verhaftung und über die sichergestellten Unterlagen. Demnach soll der Anwalt Yilmaz S. nach vier monatiger Überwachung am 17. September direkt bei der Ankunft aus Istanbul in Ankara festgenommen worden sein. Er habe 13 Akten bei sich gehabt, nach der Durchsuchung seines Büros seien Akten von 2.500 Personen sichergestellt worden, wird von der türkischen Presse behauptet.

Nach seiner Verhaftung gingen deutsche Behörden zunächst von einer mittleren zweistelligen Zahl von Asylantragstellern aus. Laut einem Bericht des NRW-Innenministeriums auf Antrag der Grünen Landtagsfraktion NRW ist die Zahl der Betroffenen offenbar viel höher. Im Bericht steht, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Landesbehörden am 28.10.2019 über den Sachverhalt zum ersten Mal informiert und am 30.10. und am 11.11. zwei bundesweite Listen mit mehreren Datensätzen übermittelt hat. Allein die zweite Liste beinhaltet laut Innenministerium 276 Datensätze über Türkei-stämmige Asylbewerber - pro Datensatz sind teilweise mehrere Personen erfasst.

Nach Auswertung dieser Listen haben mindestens 265 Betroffene einen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. 211 von ihnen seien persönlich aufgesucht und über die Gefährdung informiert und über damit verbundene grundsätzliche Verhaltensregeln aufgeklärt worden.

Aymaz: Gefahr auch für Familienmitglieder und Angehörige

Deutschland Düsseldorf Protest gegen Sammelabschiebungen nach Afghanistan | Berivan Aymaz, Die Grünen
Berivan Aymaz (Grüne) verlangt AufklärungBild: DW/A. Grunau

Die Anzahl der betroffenen Personen sei besorgniserregend, meint die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion NRW, Berivan Aymaz. Die Bundesregierung müsse den Fall vollumfänglich aufklären und darlegen, welche Informationen in die Hände der türkischen Behörden gelangt seien.

Bei der Anhörung würden Asylantragsteller in der Regel detaillierte Angaben machen, zum Beispiel über ihre Fluchtroute, über Personen, mit denen sie dazu Absprachen getroffen und bei denen sie zeitweise Unterschlupf gefunden hätten. Auch Familienmitglieder und Angehörige würden oftmals namentlich genannt. Wenn Informationen über diese Personen an die türkischen Behörden gelangt sein sollten, seien diese ebenfalls einer Gefahr ausgesetzt.

 

Elmas Topcu | Journalistin
Elmas Topcu Reporterin und Redakteurin mit Blick auf die Türkei und deutsch-türkische Beziehungen@topcuelmas