Klatsche für die Umwelthilfe
24. Januar 2018Nach dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts müssen die Straßenverkehrsämter Diesel-Autos mit Betrugssoftware nicht stilllegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht und schloss sich damit einem ähnlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom Dezember an. Zur Begründung hieß es jetzt, die DUH könne keine Verletzung eigener Rechte geltend machen. Außerdem "träfen keine einschlägigen europarechtlichen Normen zu", ergänzte das Gericht.
Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gaben die Richter bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. "Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt."
DUH will das Urteil anfechten
Die Umwelthilfe kündigte Rechtsmittel an. Geschäftsführer Jürgen Resch sagte: "Das Urteil ist enttäuschend, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird."
Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Sie halten laut DUH auch nach einem amtlichen Rückruf und einem Software-Update nicht die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte ein. Weitere beklagte Städte sind Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.
Klage zu Fahrverboten anhängig
Die Umweltschützer beriefen sich in der Verhandlung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der den Umweltverbänden für öffentliche Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe. Über eine ältere Klage des Verbands wird das Bundesverwaltungsgericht im Februar entscheiden. Darin verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert.
Das Düsseldorfer Gericht habe die bisherige Praxis bestätigt, hieß es vom Deutschen Städtetag. Fahrer eines Diesel-Pkws mit Schummel-Software müssten ihr Fahrzeug in den Werkstätten nachrüsten lassen. Wer dem nicht nachkommt, gegen den wird ein Mahnverfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet. Wer trotzdem nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden.
uh/qu (dpa, afp)