Regeln gegen Korruption ratifiziert
25. September 2014Die New Yorker Übereinkunft aus dem Jahr 2003 verpflichtet die beteiligten Länder, Korruption gegenüber Amtsträgern zu bestrafen und bei deren Bekämpfung auch international zusammenzuarbeiten. Mehr als 170 Staaten sind bereits der Konvention beigetreten.
Deutschland gehörte im Dezember 2003 zwar zu den Erstunterzeichnern der Konvention. Doch das war nicht genug: Die Ratifizierung war lange am Fehlen hinreichender strafrechtlicher Vorschriften gegen Abgeordnetenbestechung gescheitert. Dies hatte die große Koalition erst in diesem Jahr nachgeholt, zum 1. September trat die Neuregelung in Kraft. Vor allem die Union hatte sich lange dagegen gewehrt, da sie Einschränkungen für die Arbeit der Abgeordneten befürchtete. Damit stand Deutschland in einer Reihe mit Staaten wie Nordkorea und Syrien. Seit der Neuregelung können hierzulande Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern mit bis zu fünf Jahren bestraft werden.
"Endlich", meinte die Vorsitzende der Organisation Transparency International, Edda Müller. Und weiter: "Wir freuen uns, dass Deutschland bei internationalen Verhandlungen zur Korruptionsbekämpfung zukünftig nicht mehr außen vor bleibt."
Am Ende einstimmig
Immerhin hat der Bundestag nun einstimmig zugestimmt. Weitere Schritte zur Ratifizierung sind nun noch das grüne Licht des Bundesrats und die Hinterlegung der Urkunde bei der UN. Man darf annehmen, dass dies nun nicht wieder elf Jahre dauert.
ml/sti (dpa afp)
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