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Kanzlei klagt gegen VW in Deutschland

3. Januar 2017

Sie hatten schon in den USA bei der Dieselaffäre Erfolg. Nun startet die Kanzlei Hausfeld auch in Europa einen Feldzug gegen Volkswagen. Ein Fall in Deutschland wird dabei zum Testballon.

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VW Volkswagen Abgas Skandal
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Das Landgericht Braunschweig könnte in der Zukunft noch viel Aufmerksamkeit bekommen. Dort haben die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld heute eine Klage gegen den VW-Konzern eingereicht.

Allerdings setzen die Anwälte darauf, dass sich das Gericht vorab eine Einschätzung der höchsten juristischen Instanz in der EU einholt. "Es ist unser Ziel, dass das deutsche Gericht, den EuGH anruft", so der Hausfeld-Deutschland-Chef Christoph Rother.

Neue Strategie

Faktisch handelt es sich um die Klage eines einzelnen Volkswagen-Autokäufers. Der Mandant hatte Rohter zufolge 2010 einen VW-Eos gekauft. "Er hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, der niemals hätte zustande kommen dürfen."

Die von den Anwälten der Kanzlei erarbeitete Klageschrift zielt darauf ab, dass Volkswagen durch den Verkauf der mit einer Technik zur Abgasmanipulation ausgerüsteten Autos gegen grundlegende europäische Rechtsnormen verstieß. Demnach verkaufte der Konzern seinen Kunden Autos, die aufgrund der Schummelsoftware nicht mehr den Spezifikationen von europäischen Normen entsprachen.

Da VW allerdings stets den Anschein erweckte, dass die Fahrzeuge den Bestimmungen entsprechen, liege Betrug nach dem sogenannten Deliktsrecht vor. "Damit wurden die Kunden getäuscht", erläutert Hausfeld-Anwältin Lene Kohl. Für ihren Kläger fordert Hausfeld deshalb die Rückerstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzug von Benutzungsgebühren für die Rückgabe des Autos.

In der Klagestrategie liegt auch der Unterschied zu den bereits hunderten vorliegenden Schadensersatzklagen im Dieselskandal vor deutschen Gerichten. In der Regel stützen sie sich nicht auf das Deliktsrecht, sondern auf Mängelgewährleistungsansprüche nach dem Kaufrecht. Dabei geht es um die Frage, ob der Einbau der Abgasabschaltvorrichtung ein schwerer Mangel war, der den Verkäufer zur Rücknahme des Wagens oder zumindest zur Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises verpflichtet. Beklagte in diesen Fällen sind daher in der Regel die Volkswagen-Händler.

Dominoeffekt möglich?

Die Kanzlei Hausfeld wurde vom Rechtedienstleister MyRight mit dem Fall beauftragt. Die MyRight sammelt auf einer Internetplattform Schadensersatzansprüche von VW-Kunden. Angaben zur Zahl der vertretenen VW-Käufer macht MyRight nicht. Mitte Juni hatte der Dienstleister die Zahl mit rund 100.000 angegeben. Den Mandanten entstehen keine Kosten - im Erfolgsfall behält die Plattform im Gegenzug eine Provision in Höhe von 35 Prozent des Mehrwerts, den der Kunde gegenüber dem Auto-Zeitwert erhält.

MyRight will mit der Klage einen neuen juristischen Ansatz testen, mit dem die Ansprüche von VW-Kunden begründet werden sollen. In Deutschland gibt es  - anders als in den USA – bisher keine Muster- oder Sammelklagen mit denen tatsächlich stellvertretend für alle Betroffenen in einem Prozess über Schadensersatzzahlungen entschieden wird.

Dennoch könnte VW im Fall einer sich abzeichnenden Niederlage Kompensationszahlungen anbieten, die auch andere ähnliche Fälle betreffen. Nach Angaben von MyRight-Mitgründer Jan-Erik Andresen werde man zunächst einmal abwarten, wie sich die Dinge in Braunschweig entwickeln. Es gebe immer "gewisse Unsicherheiten", betonte er. Ziel sei in jedem Fall ein Urteil, gerade in höheren Instanzen. Es gehe um "Rechtsklarheit in einem ausgesuchten Rechtsbereich".

VW erklärte, man habe die Ankündigung der Diesel-Klagen zur Kenntnis genommen. "Die Klagen wurden uns bisher noch nicht zugestellt, so dass wir uns zu deren Inhalt aktuell nicht äußern können."

nm/uh (dpa, afp)