1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kein rigoroses Flugverbot für Apple-Macbooks

15. August 2019

"FAA verbietet Apple-Laptops in Flugzeugen", vermeldeten zahlreiche Medien auch in Deutschland. Das ist so nicht richtig. Seit dem Drama um brennende Samsung-Smartphones ist das Thema grundsätzlich geregelt.

https://p.dw.com/p/3Nx7h
Apple Macbook Pro 15 Zoll mit Touch Bar
Bild: picture alliance / dpa Themendienst

Anfang Juni hatte der Computerhersteller Apple angekündigt, dass sich die Batterien in einer "begrenzten Anzahl" seiner 15-Zoll Macbook Pros überhitzen und entzünden könnten. Betroffen seien Geräte, die zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft worden seien.

Der Hersteller bietet einen kostenlosen Austausch der Batterie an. Kunden können über die Gerätenummer online prüfen, ob ihre Rechner betroffen sind.

So weit, so gut. Nun aber meldeten verschiedene Medien, die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) habe ein Flugverbot gegen Apple-Laptops verhängt.

Guter Apfel, schlechter Apfel

Was das praktisch bedeutet, blieb offen - etwa die Frage, wie Sicherheitsleute am Flughafen vom Rückruf betroffene Laptops identifizieren können. Die sehen schließlich genau so aus wie Geräte mit tadellosem Akku.

DW hat beim deutschen Ferienflieger Tuifly nachgefragt, den die Nachrichtenagentur Bloomberg als eine der Fluggesellschaften aufführt, die das Flugverbot für Macbooks auch in Europa "in Kraft gesetzt haben".

Wobei die Formulierung nicht korrekt ist. Unternehmenssprecher Aage Dünhaupt verweist darauf, dass Tuifly nichts neu in Kraft setze, sondern nur an geltende Regeln erinnere. Und die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) verbiete eben seit 2017 grundsätzlich, Geräte mit Batterien, die von einem Rückruf des Herstellers betroffen sind, mit ins Flugzeug zu nehmen.

Flugzeug TUIfly
Der Ferienflieger Tuifly weist seine Kunden auf den Apple-Rückruf hinBild: imago/R. Wölk

Wer haftet?

"Mit dem Kauf eines Tickets sichert jeder Fluggast zu, sich an diese Regeln zu halten", so Dünhaupt. Tuifly erinnere seine Kunden an drei verschiedenen "Kontaktpunkte": Schriftlich beim Online-Check-in, per Durchsage beim Boarding und im Flugzeug vor dem Start würden Reisende darauf hingewiesen, dass es bei Apple derzeit eine Rückrufaktion gibt und das Mitführen betroffener Geräte nicht gestattet sei.

Das Personal von Tui halte aber niemanden davon ab, mit einem Macbook an Bord zu kommen, es überprüfe auch keine Seriennummern. Das liege in der Verantwortung der Kunden, so Dünhaupt zur DW.

Im Kern geht es dabei um Haftungsfragen. Denn sollte ein Gerät in Brand geraten, können Kosten entstehen - durch die Löschung, die Verwendung einer besonderen Sicherheitstasche für brennende Geräte, die es an Bord gibt, oder wenn der Flug deswegen geändert oder gar abgebrochen werden muss. Dafür haftet letztlich der Kunde, weil ja die Sicherheitsregeln vorschreiben, keine zurückgerufenen Geräte mitzunehmen.

defektes Samsung Galaxy Note 7 Smartphone
Flugverbot: Brennende Smartphones vom Typ Samsung Note 7 kosteten den Konzern 2016 ein VermögenBild: Picture-Alliance/Shawn L. Minter via AP

"Vorbild" Samsung Note 7

Ganz ähnlich sieht die Situation in den USA aus. Dort erließt das Verkehrsministerium am 20. September 2016 das Verbot, von einem Rückruf betroffene Lithiumbatterien mit ins Flugzeug zu nehmen - auch als Reaktion auf das Smartphone Samsung Note 7.

Entgegen der aktuellen Meldungen aber hat die FAA nun keinen Bann gegen Macbooks verhängt, sondern lediglich mitgeteilt, die Fluggesellschaften in den USA Anfang Juli darauf hingewiesen zu haben, dass es eine Rückrufaktion bei Apple gibt.

Wie Airlines damit umgehen, bleibt ihnen überlassen. Hinweise wie bei Tuifly sind nur Erinnerungen an die ohnehin bestehende Regel, dass letztlich der Reisende verantwortlich ist.

Bei Tuifly gibt es die Hinweise auf den Apple-Rückruf seit dem vergangenen Wochenende, sagt Sprecher Dünhaupt. Seitdem habe es schon "ein paar wenige" Fälle gegeben, in denen Fluggäste nach Prüfung ihrer Gerätenummer feststellten, dass ihr Laptop vom Rückruf betroffen war - und sich beim Personal meldeten. Mitfliegen dürfe der Rechner dann aber nicht - auch nicht im Laderaum des Flugzeugs.

Andreas Becker
Andreas Becker Wirtschaftsredakteur mit Blick auf Welthandel, Geldpolitik, Globalisierung und Verteilungsfragen.