DW-Korrespondent im Tschad freigelassen
20. August 2013Ein Gericht in N'Djamena verurteilte Topona am Montag (19.8.2013) wegen "Diffamierung“ zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, Topona freigelassen. Er hatte fast vier Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Topona, der auch Generalsekretär des Tschadischen Journalisten-Verbandes ist, reagierte erleichtert auf seine Freilassung: "Mit unermesslicher Freude habe ich die Nachricht von meiner Freilassung aufgenommen, obwohl ich zu drei Jahren Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt wurde". Topona dankte "allen, die mich unterstützt haben, vor allem der Deutschen Welle und allen anderen Freunden auf internationaler Ebene. Ohne diese Unterstützung wäre ich vielleicht zugrunde gegangen und hätte meine Moral verloren".
"Konstruierte" Vorwürfe
Die Inhaftierung Toponas sowie eines weiteren Journalisten und Bloggers hatten international für heftige Kritik gesorgt. Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) etwa nannte die Verhaftungen "willkürlich" und "Anlass zu größter Sorge über die Pressefreiheit im Tschad. Politiker aller großen deutschen Parteien und die Deutsche Welle setzten sich bei der tschadischen Regierung für Topona ein. "Wir haben mit ihm gelitten und sind sehr, sehr erleichtert", sagte der Leiter der Afrika-Programme, Claus Stäcker. "Sein Schicksal führt uns vor Augen, wie viel unsere Korrespondenten oft riskieren und wie genau ihre und unsere Arbeit in den Zielmärkten beobachtet wird." Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit liegt der Tschad auf Platz 121 von 179 Staaten. Präsident Idriss Déby hatte sich vor mehr als 20 Jahren an die Macht geputscht. Seitdem regiert er mit eiserner Hand. Zuletzt hatte es im Frühjahr eine Verhaftungswelle gegen mutmaßliche Oppositionelle gegeben.
Die Justiz hatte Topona im Mai zunächst als Zeugen vorgeladen, dann aber überraschend unter dem Vorwurf der "Gefährdung der Verfassungsordnung" festgenommen, da er "subversive Schriften" im Internet verbreitet habe. Dafür drohte ihm eine lebenslange Haftstrafe. Topona bestritt von Beginn an, Urheber der fraglichen Blog-Artikel zu sein. Seine Anwälte bezeichneten die Vorwürfe als "konstruiert" und "vorgeschoben". Vor Gericht wurde die Anklage später auf den Vorwurf einer "Diffamierung" abgeschwächt.
Katastrophale Haftbedingungen
Im Gefängnis litt Topona unter den katastrophalen Haftbedingungen. In seiner Gemeinschaftszelle erkrankte er an Malaria. Selbst Diplomaten wurde zeitweise der Besuch im Gefängnis verwehrt.
Entsprechend erleichtert war Toponas Vater, als er am Montag seinen Sohn bei der Urteilsverkündung sah. "Es geht ihm gut - auch moralisch", berichtete Célestin Topona der Deutschen Welle. Jetzt wünsche er sich, dass "die Anwälte ihre Arbeit zu Ende bringen" und im Berufungsverfahren einen Freispruch erreichen.
Genau das hat Sobdibé Zoua aus Toponas Verteidigungsteam jetzt vor. Sein Mandat habe die Vorwürfe nie zugegeben und müsse deshalb freigesprochen werden, sagte Zoua nach der Urteilsverkündung. In einem Monat erwartet er die Entscheidung des Berufungsgerichts. "Mit etwas Glück und viel Anstrengung", glaubt Zoua, einen Freispruch für die Angeklagten erreichen zu können.