Kongo: Entschädigung für Opfer
24. März 2017Wer schwere Verbrechen zu verantworten habe, müsse den Schaden, der den Opfern zugefügt wurde, wiedergutmachen, erklärten die Richter. Neben den Zahlungen an Einzelpersonen sprachen sie den Überlebenden gemeinschaftliche Entschädigungen zu, unter anderem den Aufbau von Infrastruktur, um Bildung und psychologische Hilfe zu ermöglichen. Auch wenn der festgelegte Betrag nicht den ganzen Schaden kompensiere, sei er eine wichtige Stütze für die Opfer, erklärten die Richter.
Für die Gräueltaten wird die Miliz des verurteilten kongolesischen Kriegsverbrechers Germain Katanga (Artikelbild) verantwortlich gemacht. Das teilte der Gerichtshof mit. Katanga war 2014 der Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Nach Einschätzung des IStGH ermöglichte er durch Waffenlieferungen ein besonders grausames ethnisch motiviertes Massaker im Nordosten des Kongo. Dabei waren im Februar 2003 in Bogoro 200 Menschen überwiegend mit Macheten getötet und zahlreiche Frauen vergewaltigt worden.
Die individuellen und gemeinschaftlichen Schäden des Massakers werden auf rund 3,7 Millionen Dollar geschätzt. Der IStGH urteilte, dass Katanga persönlich für eine Million Dollar davon haftbar ist. Das Gericht erkannte aber die weitgehende Mittellosigkeit des 38-Jährigen an.
cgn/myk (ap, afp)