Entscheidung über Diesel-Fahrverbote vertagt
22. Februar 2018Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird vertagt. Der Senat will sein Urteil am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, sagte. Zur Begründung erklärte er, das anberaumte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert als vorgesehen.
Ursprünglich wurde für diesen Donnerstag eine Entscheidung erwartet. Die Richter prüfen in letzter Instanz, ob die Kommunen Fahrverbote im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung (NOx) der Luft verhängen dürfen - auch ohne bundesweite Regelung.
Länder wollen bundeseinheitliche Regelung
Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf in Revision gegangen. Diese hatten entschieden, dass die Städte Fahrverbote für einzelne Straßen oder sogar die gesamte Umweltzone verhängen können, damit die schon seit 2010 geltenden Grenzwerte zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die Länder hielten hingegen Bundesregelungen für notwendig.
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es auch um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich - darunter vor allem Dieselautos - trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.
400.000 vorzeitige Todesfälle
Vor der Verhandlung hatten Greenpeace-Aktivisten in Leipzig für saubere Luft demonstriert. Auf das Pflaster vor dem Gerichtsgebäude malten Umweltschützer mit Kreide eine fünf mal fünf Meter große Lunge. Hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an. Die EU führt jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle in Europa auf diese Schadstoffe zurück. Das Gerichtsverfahren hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihren Klagen gegen mehr als 20 Städte angeschoben.
jj/qu (dpa, afp, rtr)