Ermittler dürfen VW-Akten auswerten
6. Juli 2018Volkswagen hatte sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen gewehrt, dass die Ermittler Einblick in die Akten bekommen - man hatte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Am Freitag urteilten die Richter aber: Die Ermittler dürfen die Akten einsehen und auswerten. Beschlagnahmt wurden sie schon im März 2017, bei der Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day. Auch die Kanzlei und dort tätige Anwälte hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt. Auch diese Klagen blieben erfolglos.
Die Kanzlei hat für Volkswagen intern den Diesel-Skandal aufgearbeitet und dürfte daher viele Einblicke gehabt haben. Vor knapp einem Jahr hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen vorerst gestoppt - es musste zuerst über die Verfassungsklagen entschieden werden. Diese Entscheidung liegt nun vor - zu Ungunsten von VW. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.
VW begrüßt "Klarheit hinsichtlich offener Rechtsfragen"
Der Volkswagen-Konzern begrüßte, dass "nunmehr Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen geschaffen wurde, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung der Volkswagen AG nicht geteilt hat". Weiter wurde mitgeteilt: "Die Gesellschaften des Volkswagen-Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren."
Kanzlei hat Dokumente gesichtet und Mitarbeiter befragt
VW hatte die Kanzlei Jones Day im September 2015 mit der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Für interne Ermittlungen sichteten die Anwälte zahlreiche Dokumente und befragten konzernweit Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft München II, die die Durchsuchung veranlasst hatte, ermittelt gegen die VW-Tochter Audi. Es geht um Betrugsverdacht und strafbare Werbung. Der beurlaubte Audi-Vorstandschef Rupert Stadler sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft.
Die Verfassungsrichter räumen zwar ein, dass eine mögliche Verwendung der internen Daten für weitere Ermittlungen den Autobauer in seiner wirtschaftlichen Betätigung gefährden könnte. Sie halten diesen Grundrechtseingriff aber für gerechtfertigt. Außerdem sehen die Richter ein "hohes Missbrauchspotenzial": Beweise könnten beiseite geschafft werden, indem man sie zu Anwälten verlagert.
bru/pg (dpa, rtr)