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Erste Haftstrafe nach Kölner Silvesternacht

14. April 2016

Mehrere Diebe aus der Kölner Silvesternacht wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nun muss ein Täter wegen räuberischen Diebstahls ins Gefängnis. Auch im Bundestag waren die Kölner Ereignisse Thema.

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Land- und Amtsgerichts in Köln (Foto: dpa)
Das Land- und Amtsgericht in Köln: Hier werden die Übergriffe aus der Silvesternacht verhandeltBild: picture-alliance/dpa

Der 21 Jahre alte Algerier wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, weil er Gewalt angewandt habe, teilte ein Sprecher des Kölner Amtsgerichts mit. Das wiege natürlich schwerer als ein Diebstahl ohne Gewalt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz einem Mann das Portemonnaie aus der Gesäßtasche gezogen zu haben. Als der Mann das bemerkte, hielt er den Dieb fest, der ihm daraufhin einen Stoß versetzte. Zwei andere Passanten griffen ein, und es kam zu einem Handgemenge. Dabei attackierte der 21-Jährige die Passanten.

Sexuelle Übergriffe im Mai vor Gericht

Das Gericht entschied sich auch deshalb gegen eine Bewährungsstrafe für den 21-Jährigen, weil es keine sogenannte positive Sozialprognose erkennen konnte. Der Mann war erst im November 2015 nach Deutschland eingereist.

In der Silvesternacht war es in Köln massenhaft zu Straftaten gekommen. Entsetzen hatten vor allem die sexuellen Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Am 6. Mai soll erstmals ein solcher Fall verhandelt werden, es geht dabei um versuchte sexuelle Nötigung. Ein 26-jähriger Algerier ist angeklagt, zusammen mit anderen Männern eine Frau umstellt und begrapscht zu haben.

Nordafrikanische Staaten als "sichere Herkunftsländer"?

Die Vorfälle in Köln spielten auch bei der Bundestagsdebatte über den umstrittenen Gesetzentwurf zur Asylrechtsänderung eine Rolle. Mit diesem sollen die Staaten Nordafrikas zu so genannten sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. In der Debatte sagte der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer, von den 153 Tatverdächtigen, die nach den massenhaften Übergriffen in der Kölner Silvesternacht ermittelt worden seien, seien 149 Ausländer gewesen - zwei Drittel aus Algerien und Marokko.

Menschen zünden Feuerwerk vor den Stufen des Kölner Doms (Foto: dpa)
Rund um den Kölner Dom und Hauptbahnhof gab es massenhafte Übergriffe in der SilvesternachtBild: picture-alliance/dpa/M. Boehm

Trotz Menschenrechtsverletzungen hält die Bundesregierung an ihrer Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als "sichere Herkunftsländer" fest. Zwar räumte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Bundestag "Defizite im Hinblick auf die Menschenrechte" in den drei Maghreb-Staaten ein, warb aber dennoch für seinen Gesetzentwurf. Durch die verkürzte Bearbeitung der Asylanträge von Menschen aus Nordafrika könne verhindert werden, dass schon alleine die Dauer des Asylverfahrens einen Anreiz bilde, nach Deutschland zu kommen, so de Maizière.

Starker Anstieg der Asylverfahren

Im vergangenen Jahr hatten die Behörden einen deutlichen Anstieg der Asylgesuche aus dem Maghreb registriert. Insgesamt wurden mehr als 25.000 Menschen aus Algerien, Marokko und Tunesien erfasst. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Staaten ist niedrig. Die Abschiebungen gestalten sich oft schwierig.

Die Opposition und auch einige SPD-Politiker lehnen die geplanten Neuregelungen des Asylrechts ab. Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg warf de Maizière vor, er erteile den Regierungen der Maghreb-Staaten mit "diesem komplett innenpolitisch motivierten Gesetz" einen "Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen". Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl erklärte: "Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten."

cw/uh (dpa)