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Erste Urteile nach Gewalt in Flüchtlingsheim

18. März 2016

In einem Flüchtlingsheim im thüringischen Suhl eskalierte nach einem Streit um den Koran die Gewalt. Polizisten wurden gejagt, Reporter angegriffen. Nun gab es erste Urteile. Ein Beteiligter muss lange ins Gefängnis.

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Deutschland Auseinandersetzung Flüchtlingsunterkunft in Suhl
Hier hatte sich der Flüchtling, der Blätter aus dem Koran riss, verschanztBild: picture-alliance/dpa/M. Wichmann

Die 18- bis 27-Jährigen, die aus Afghanistan und dem Irak stammen, hätten sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht, sagte Richterin Manuela Pallasch bei der Urteilsbegründung im Landgericht Meiningen. Aus einer aufgebrachten Menschenmenge heraus hätten sie Gewalttätigkeiten mit Eisenstangen und Steinwürfen verübt.

Ein Iraker, dem zusätzlich Körperverletzung angelastet wurde, muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er bei den Ausschreitungen im Vorjahr mit erhobener Eisenstange schreiend auf die gleichaltrige Polizistin zugerannt sein soll. Zwei männliche Beamte hätten sie nur mit Mühe unter mehrfachem Einsatz von Pfefferspray schützen können. Vier der Angeklagten erhielten Strafen zwischen einem und eineinhalb Jahren, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Zusätzlich sollen sie jeweils 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Stimmung glich Lynchjustiz

Der zuständige Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer regelrechten Jagd auf Polizeibeamte und ein Kamerateam des Senders MDR. Das bestätigte eine 24 Jahre alte Beamtin, die bei dem Einsatz verletzt wurde. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie einem Jahr und vier Monaten. Den Vorwurf des versuchten Totschlags ließ die Staatsanwaltschaft mangels eindeutiger Beweise fallen.

In dem Prozess, dem weitere gegen 13 Angeklagte folgen sollen, legten die Männer Geständnisse ab und entschuldigten sich. "Es tut mir sehr leid", sagte ein 18-Jähriger. Ein andere erklärte: "Ich habe einen großen Fehler gemacht." Staatsanwalt Markus Knapp warf ihnen neben Gewalttaten auch vor: "Sie haben das Gastrecht verletzt und das Ansehen von Flüchtlingen beschädigt." Dass sie in Ländern mit anderen Werten und einem anderen Religionsverständnis aufgewachsen seien, rechtfertige ihre Taten nicht, sagte Knapp. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Bewährungsstrafen verlangt. Es gehe nicht darum, etwas an den Ausschreitungen zu verharmlosen, sagte der Anwalt eines 18-Jährigen. Es müssten aber die individuelle Schuld und das Alter der Männer berücksichtigt werden.

Deutschland Auseinandersetzung Flüchtlingsunterkunft in Suhl (Foto: Martin Wichmann/dpa)
Polizeieinsatz im August 2015 im thüringischen Suhl (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/M. Wichmann

Religionsstreit als Auslöser

Anlass für die Ausschreitungen war, dass ein Flüchtling Blätter aus dem Koran gerissen und in einer Toilette verteilt haben soll. Eine aufgebrachte Menge versuchte an den Mann heranzukommen, der sich ins Büro des Wachdienstes flüchtete. Die Belagerer wurden immer aggressiver, der Wachdienst rief die Polizei. 17 Asylbewerber, Wachleute und Polizisten wurden verletzt. Zudem entstand hoher Sachschaden.

pab/se (dpa, epd)