Erste Verurteilung wegen Silvesterrandale in Leipzig
8. Januar 2020Nach nur einer Stunde war der erste Prozess zur Silvesterrandale in Leipzig-Connewitz vorbei: Ein 27-Jähriger wurde im Amtsgericht Leipzig wegen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll der Mann 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Laut Anklage stellte der Mann einem rennenden Polizisten mitten in einer Einsatzmaßnahme ein Bein. Der Beamte sei gestürzt und habe sich verletzt. Seine Tat gab der Mann zu und akzeptierte den Schuldspruch in dem beschleunigten Verfahren sofort. "Das war eine riesengroße Dummheit, was ich da gemacht habe", sagte der Straßenkünstler. Auch bei dem Polizisten entschuldigte sich der Mann. Der nicht vorbestrafte Angeklagte war direkt nach der Tat gefasst worden und saß seitdem in U-Haft.
Fahndung nach Angreifern läuft weiter
Der 27-Jährige war eher eine Randfigur in dem gewalttätigen Geschehen in dem als linksalternativ geltenden Stadtteil Leipzigs. Bei den Angriffen auf dem Connewitzer Kreuz waren mehrere Polizisten verletzt worden, einer davon nach Behördenangaben schwer. Mit dem schwerwiegendsten Tatvorwurf aus der Silvesternacht - einem versuchten Mord an einem 38 Jahre alten Polizisten - hatte er laut Staatsanwaltschaft nichts zu tun. Diese Angreifer sind noch nicht identifiziert. Die Polizei geht von Linksextremisten aus.
Drei weitere Beschuldigte sitzen noch in Untersuchungshaft. Ihnen wird ebenfalls Widerstand sowie Körperverletzung vorgeworfen. Mit der Attacke auf den schwer verletzten Beamten haben die drei noch Inhaftierten allerdings nichts zu tun.
Zu Silvester hatten sich laut Polizei mehr als 1000 Menschen am Connewitzer Kreuz versammelt. Die Polizei war mit einem größeren Aufgebot im Einsatz. Nach Mitternacht eskalierte die Situation. Hinterher gab es auch Kritik an der Einsatztaktik der Polizei. Die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel und andere Kritiker hatten ein "rabiates Vorgehen" der Beamten beobachtet. Zudem hatte die Polizei zunächst davon gesprochen, dass der schwer verletzte Polizist notoperiert werden musste, diese Aussage aber später korrigiert.
sam/rb (afp, dpa)