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EU-Breitseite für Polen

Bernd Riegert27. Juli 2016

In Polen sei der Rechtsstaat in Gefahr, sagt die Europäische Union. Da die nationalkonservative Regierung sich weigert, das zu ändern, setzt die EU-Kommission jetzt eine letzte Frist. Aus Brüssel Bernd Riegert.

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Polen Sopot Europäische und Polnische Flagge (Foto: picture-alliance/dpa/J. Wolf)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Wolf

Obwohl das polnische Parlament das Gesetz zur Arbeitsweise des Verfassungstribunals letzte Woche im Eilverfahren überarbeitet hat, genügt es nicht den Ansprüchen der EU-Kommission. Mehr noch, das neue Gesetz werfe neue Fragen auf, die Anlass zur Sorge geben, sagte der stellvertretende Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, in Brüssel. "In Polen sind die Unabhängigkeit, die Stabilität und die Funktionsweise des Verfassungsgerichts weiterhin nicht gegeben", kritisierte Timmermans. Der Rechtsstaat sei in Polen nach wie vor in Gefahr.

Deshalb bleibt der EU-Kommission nichts anderes übrig, als den Druck weiter zu erhöhen und erteilt der polnischen Regierung jetzt öffentlich Ratschläge, was sie tun muss, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu gewährleisten. Timmermans setzte eine Frist von drei Monaten. Wenn die Gesetze zum Verfassungstribunal dann immer noch nicht europäischen Normen entsprechen, könnte die EU-Kommission das Verfahren an den Rat der Europäischen Union, also die Vertretung der Mitgliedsländer der EU, übergeben. Nur der Ministerrat kann eine schwerwiegende Verletzung des Rechtsstaates in Polen einstimmig feststellen. Danach wäre die Verhängung von Strafen, die bis zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat gehen könnten, denkbar.

Polen blieb stur

Kommissions-Vize Frans Timmermans hatte in den letzten Monaten intensiv auch persönlich mit der polnischen Ministerpräsidentin Polens, Beata Szydlo, verhandelt, um eine Lösung in dem Streit zwischen Brüssel und Warschau zu finden. Die nationalkonservative Regierungschefin blieb aber eisern. "Das ist nur eine Meinung. Die hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, die in Polen getroffen werden", sagte sie der polnischen Boulevardzeitung "Fakt". Szydlo erkennt die Autorität der EU-Kommission nicht an und beharrt darauf, dass es Polen allein zustehe, seine internen Angelegenheiten und eben auch das Gerichtswesen zu regeln. Timmermans bestand darauf, dass es ihm nicht darum gehe, einzelne Gesetze in Polen zu beeinflussen, sondern darum einen funktionsfähigen Verfassungsgerichtshof zu erhalten. Der wiederum sei Voraussetzung dafür, dass sich eine Demokratie in der Europäischen Union Rechtsstaat nennen dürfe.

Frans Timmermans und Beata Szydlo in Warschau (Foto: picture-alliance/dpa/NurPhoto/K. Dobuszynski)
Keine Annäherung: Kommmissions-Vize Timmermans und Premier Szydlo nach Gesprächen in Warschau im MaiBild: picture-alliance/dpa/NurPhoto/K. Dobuszynski

Regierung behindert Gerichtshof

Nicht nur die EU-Kommission, sondern auch ein juristisches Expertengremium des Europa-Rates stört sich an der Entmachtung des Verfassungstribunals, die die nationalkonservative Regierung im vergangenen Herbst eingeleitet hatte. Die Regierung weigert sich, Urteile des Gerichtshofs zu veröffentlichen und damit rechtskräftig zu machen. Bereits von der Vorgängerregierung ernannte Richter werden vom polnischen Staatspräsidenten, der ebenfalls der nationalkonservativen PiS-Partei angehört, nicht vereidigt. Das Gericht selbst hatte die Gesetze, die seine Arbeitsweise neu regeln sollen, im März als Verstoß gegen die Verfassung gebrandmarkt. Auch dieses Urteil erkennt die polnische Regierung nicht an. Der Vorsitzende des Gerichtshofes, Andrzej Rzeplinski, kritisierte die Versuche des Parlaments, die Gesetze zum Gerichtshof im Eilverfahren durchzupauken. Das widerspreche den Standards einer seriösen Gesetzgebung, sagte Rzeplinski dem Online-Portal "Warsaw Voice".

All das müsse jetzt bis Ende Oktober in Ordnung gebracht werden, fordert die EU-Kommission. Polen sollte dazu auch den Rat der Experten des Europa-Rates annehmen, meinte Frans Timmermans. Diese Experten, die sogenannte "Venedig-Kommission", gelten als eine Art Schiedsrichter in kniffeligen Rechtsstaats-Fragen. Der Europa-Rat in Straßburg ist kein Organ der Europäischen Union, sondern für die Einhaltung der Menschenrechte in Europa zuständig. Polen hatte die Kommission selbst im März angerufen, die Empfehlungen der Experten aber bislang ignoriert, weil sie den Europa-Skeptikern in der polnischen PiS-Partei offenbar nicht in den Kram passen.

Förmliches Verfahren unwahrscheinlich

Dass der Ministerrat der EU im Oktober tatsächlich ein Verfahren gegen Polen nach Artikel 7 des Lissabonner EU-Vertrages einleitet, halten EU-Diplomaten in Brüssel immer noch für unwahrscheinlich. "Das wäre die politische Atombombe gegenüber Polen", so ein EU-Diplomat. Der ungarische Regierungschef Viktor Orban hat bereits erklärt, dass er zur polnischen Regierung halten werde und Strafen gegen Polen ablehnt. Wie Polen, die Slowakei und Tschechien setzt sich auch Ungarn in der "Visegrad"-Gruppe für mehr Unabhängigkeit der EU-Staaten von Entscheidungen aus Brüssel ein. Ungarn hatte in einem ähnlichem Streit mit der EU-Kommission 2012 halbwegs eingelenkt.