EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
10. Juni 2021Das Wort Vertragsverletzungsverfahren klingt vielleicht dramatisch, ist es aber nicht, jedenfalls nicht per se. Solche Verfahren werden ständig gegen EU-Mitgliedsstaaten angestrengt, auch gegen Deutschland.
Es ist aber kein Zufall, dass es bei dem Rechtsstreit um die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank geht, konkret um die billionenschweren Anleihenkäufe, mit denen die EZB verschuldete Mitgliedsstaaten entlastet. Deutsche Politiker haben immer wieder auf die möglichen enormen Haftungsrisiken für Deutschland aufmerksam gemacht. Der Europäische Gerichtshof, EuGH, hatte die Anleihenkäufe aber Ende 2018 gebilligt.
Das Bundesverfassungsgericht kam dagegen im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass das Vorgehen der EZB kompetenzwidrig und auch deren Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" sei. Es geht also einmal um eine rechtliche Sachfrage (Anleihenkäufe), aber auch um eine Kompetenzfrage (Kontrolle der EZB durch den EuGH).
Ein klares Signal an alle
Die Sachfrage ist eigentlich geklärt. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sollten Bundesregierung und Bundestag darauf hinwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die Anleihekäufe verhältnismäßig waren. Das ist inzwischen geschehen, wie das Verfassungsgericht Ende April bestätigte.
Die Kompetenzfrage dagegen ist weiter offen, und sie berührt etwas sehr Grundsätzliches: "Nach Ansicht der Kommission stellt das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts einen ernstzunehmenden Präzedenzfall sowohl für die künftige Praxis des Gerichts selbst, als auch für die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten dar", so die Brüsseler Behörde. Im Klartext: Die Kommission befürchtet, dass das Prinzip, dass europäisches Recht über nationalem Recht steht, ausgehöhlt wird.
Die polnische Regierung freut sich schon
Die Kommission befürchtet jetzt, dass sich vor allem Ungarn und Polen darauf berufen, gegen die die Kommission wegen rechtsstaatlicher Defizite ebenfalls Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.
Polen versucht das bereits. Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte schon 2020 im Zusammenhang mit dem Karlsruher Richterspruch hocherfreut von einem "der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union" gesprochen. Jetzt liefert es ihm Munition. Der EuGH verpflichtete Polen Ende Mai in einer einstweiligen Anordnung, die Braunkohleförderung im Tagebau Turow zu stoppen. Morawiecki legte sich quer. Man werde nicht die Energiesicherheit polnischer Bürger aufs Spiel setzen, "nur weil irgendwer im (Europäischen) Gerichtshof diese oder jene Entscheidung getroffen hat".
Solchen und ähnlichen Versuchen will die Kommission jetzt mit dem Vertragsverletzungsverfahren einen Riegel vorschieben.
"Sonst ist die EU Geschichte"
Die Reaktionen sind bisher sehr unterschiedlich.
Die grünen Europaabgeordneten Franziska Brantner und Lisa Paus begrüßen das Vorgehen der Kommission: "Die entscheidende Frage ist, was im europäischen Rechtssystem passiert, wenn dieses Vorgehen Schule macht", warnen sie.
Christian Moos, Generalsekretär der Europa-Union, einer parteiunabhängigen Bürgerinitiative für Europa, geht noch weiter. Komme das Bundesverfassungsgericht mit seiner "Grenzüberschreitung" davon, "ist die Europäische Union Geschichte. Zerfällt der europäische Rechtsraum, ist das automatisch das Ende der EU."
Dagegen schreibt der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler, der mehrfach gegen die Euro-Rettungspolitik der EU geklagt hat, in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die EU-Kommission schade sich selbst "durch diese Missachtung der Volkssouveränität ihrer Mitgliedsstaaten".
Der CDU-Europapolitiker Daniel Caspary glaubt dagegen, die Eröffnung des Verfahrens gegen Deutschland gehe an der Sache vorbei, denn das Bundesverfassungsgericht bestreite gar nicht den Vorrang europäischen Rechts. Dieser Vorrang bestehe nur bei einer europäischen Zuständigkeit. Im Deutschlandfunk sagte er: "Währungspolitik ist europäische Aufgabe, aber jede Aktivität der EZB im Bereich der Währungspolitik hat Auswirkungen auch auf Politikbereiche, die nationale Zuständigkeit sind, und das Bundesverfassungsgericht hat sich nur gewünscht, dass die EZB sicherstellt, dass diese Auswirkungen verhältnismäßig sind." Mit anderen Worten: So klar lässt sich gar nicht trennen, was europäisch und was national ist.
Es droht eine juristische Endlosspirale
Wie geht es jetzt weiter? Schwierig ist das schon deswegen, weil der Adressat der Kommission die Bundesregierung in Berlin ist. Die kann aber einem unabhängigen deutschen Gericht keine Vorgaben machen. Das Bundesverfassungsgericht könnte zur Entschärfung zum Beispiel noch einmal klarstellen, dass es den Vorrang des Europäischen Gerichtshof nicht bezweifelt.
Ansonsten glaubt Kommissionssprecher Christian Wigand: "Letztlich könnte eine Änderung in der Rechtssprechung in Deutschland oder ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine wichtige klärende Funktion in diesem Kontext haben."
Eine "Änderung der Rechtsprechung" in Deutschland, also eine Verfassungsänderung, ist eine langwierige und politisch schwer umzusetzende Sache. Die fällt zunächst aus.
Sollte es keine gütliche Einigung geben, könnte die Kommission vor dem EuGH klagen, und der Gerichtshof müsste dann selbst entscheiden. Aber auch nach einem solchen Urteil dürfte das Bundesverfassungsgericht wieder reagieren und könnte die Kompetenz der Luxemburger Richter erneut in Zweifel ziehen - möglicherweise eine Endlosspirale mit viel Konfliktstoff.