EU-Richter billigen Einschränkungen bei Tabakwerbung
10. Dezember 2002Anzeige
Der Europäische Gerichtshof hat ein Verbot für die Bezeichnungen 'leicht' und 'mild' auf Zigarettenpackungen bestätigt. Die Richter wiesen damit die Klage zweier Tabakkonzerne gegen eine entsprechende EU-Richtlinie ab. Danach sind die Tabakfirmen in Zukunft auch verpflichtet, 30 Prozent der Vorderseite 40 Prozent der Rückseite von Zigarettenschachteln für Warnungen vor den Konsequenzen des Tabakkonsums zu reservieren.- Erst in der vergangenen Woche hatten die EU-Gesundheitsminister beschlossen, Tabakwerbung in den Medien weitgehend zu verbieten.