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EU-Sanktionen gegen Syrien

23. Mai 2011

Ein Einreiseverbot für Assad und seine Unterstützer - mit Sanktionen will die EU den Druck auf den syrischen Machthaber erhöhen, die Gewalt gegen sein Volk zu beenden.

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Bashar al-Assad (Foto: AP Photo/Khalil Hamra)
Darf nicht mehr in die EU reisen: Präsident AssadBild: dapd

Gegen den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und neun hochrangige Vertreter seiner Regierung wurde nicht nur ein Einreiseverbot verhängt, ihre Konten in EU-Staaten wurden ebenfalls eingefroren. Das beschlossen die 27 EU-Außenminister am Montag (23.05.2011) in Brüssel. Seit kurzem ist auch ein Waffenembargo gegen Syrien in Kraft.

Die syrische Führung reagiert seit Mitte März mit Repressionen und Gewalt auf Proteste der Opposition, die den Rücktritt Assads und demokratische Reformen verlangt. Seit Beginn der Demonstrationen kamen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mehr als 800 Menschen ums Leben.

Sanktionen auch gegen Libyen, Iran und Weißrussland

Neben den Strafmaßnahmen gegen Syrien verschärfte der Ministerrat auch Sanktionen gegen Regime-Unterstützer in Libyen, Iran und Weißrussland. Damit protestiert die EU gegen Menschenrechtsverletzungen, die Unterdrückung von Oppositionellen und das Atomprogramm des Irans.

Eine Menschenmenge bei einem Trauermarsch im syrischen Homs, einige tragen Särge (Foto: AP/Shaam News Network)
Bei den syrischen Protesten starben seit März hunderte Zivilisten.Bild: AP

Deutschlands Außenminister Guido Westerwelle erklärte: "Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Und wir können nicht zusehen, wenn in unserer unmittelbaren Nachbarschaft die Menschen- und Bürgerrechte so eklatant verletzt werden." Zum Einreiseverbot gegen Assad sagte er, es könne bei der EU nicht ohne Antwort bleiben, wenn jemand so sein eigenes Volk unterdrücke und mit Gewalt gegen friedliche Demonstrationen vorgehe. Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton sprach von "einer sehr besorgniserregenden Lage in Syrien". Dem Beschluss der Außenminister ging eine Debatte über die Wirksamkeit von Sanktionen voraus. Die USA hatten ihre Strafmaßnahmen gegen Syrien bereits am vergangenen Mittwoch verschärft.

Genehmigte Demonstration überraschend abgesagt

Unterdessen wurde in Syrien eine von der Regierung genehmigte Mahnwache für die Opfer des Aufstands überraschend abgesagt. Nach Angaben der syrischen Behörden findet die geplante Veranstaltung auf Wunsch der Organisatoren nicht statt. Die allerdings teilten über Facebook mit, das Innenministerium habe die Genehmigung ohne Angabe von Gründen zurückgezogen. Geplant war ein Schweigemarsch durch die Hauptstadt Damaskus - ohne Parolen und Transparente. Die Kundgebungsteilnehmer sollten lediglich mit brennenden Kerzen in der Hand der Toten gedenken. Es war das erste Mal, dass Assads Regierung eine derartige Versammlung offiziell erlaubte.

Unter syrischen Aktivisten entbrannte eine Debatte darüber, ob die Kundgebung sich unter den strengen behördlichen Auflagen überhaupt lohne. Die Zulassung von Demonstrationen und Versammlungen wurde in Syrien erst vor einem Monat per Gesetz geregelt. Danach müssen Kundgebungen fünf Tage im Voraus beim Innenministerium angemeldet und von diesem ausdrücklich genehmigt werden. Demonstrationen für Demokratie und Freiheit werden nicht zugelassen.

Autorin: Gönna Ketels (dpa, rtr)
Redaktion: Martin Schrader