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EuGH fällt Urteil Streit um Super League

19. Dezember 2023

Vor dem Europäischen Gerichtshof wird über die Zukunft des Spitzenfußballs in Europa entschieden. Ist die Gründung einer Super League zulässig und dürfen die Verbände teilnehmende Klubs sanktionieren?

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Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" steht vor dem Europäischen Gerichtshof
Europas höchste juristische Instanz soll im Streit zwischen Super League und UEFA entscheidenBild: Arne Immanuel Bänsch/dpa/picture alliance

Im April 2021 herrschte große Aufregung im europäischen Spitzenfußball: Zwölf Topklubs kündigten an, eine Super League gründen zu wollen, die neben den nationalen Ligen und der UEFA Champions League stattfinden und regelmäßige Duelle der besten Vereine Europas garantieren sollte.

Allerdings scheiterte der Plan schon nach kurzer Zeit, weil die Fans auf die Barrikaden gingen und zahlreiche nationale Verbände sowie die Interessensvereinigung europäischer Fußballvereine ECA (European Club Association) dagegen protestierten.

Die Europäische Fußball-Union (UEFA) kündigte an, prüfen zu lassen, ob man die Super-League-Befürworter von UEFA-Wettbewerben wie der Champions League ausschließen könne. Auch der Fußball-Weltverband FIFA drohte mit Sanktionen und Ausschluss von Spielern, die an Super-League-Spielen teilnähmen.

Die verbliebenen Super-League-Vertreter erwirkten vor einem Gericht in Madrid eine einstweilige Verfügung gegen mögliche Sanktionen, die in zweiter Instanz aber wieder aufgehoben wurde. Schließlich übergab das Madrider Gericht den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, die höchste Justiz-Instanz Europas.

Was wird vor dem EuGH verhandelt?

Der EuGH fällt am Donnerstag (21. Dezember) ab 9.30 Uhr das Urteil in der Rechtssache C-333/21, in der es um die Gründung der Super League und mögliche Folgen für die teilnehmenden Vereine geht. Angeklagte sind UEFA und FIFA.

Geklagt haben die in Spanien ansässige "European Super League Company" sowie die Sportmarketing-Agentur "A22", hinter der die drei Vereine stehen, die weiterhin an einer Gründung der Super League festhalten: die spanischen Topklubs Real Madrid und FC Barcelona sowie Italiens Rekordmeister Juventus Turin.

Spielszene Jude Bellingham von Real Madrid im Spiel gegen den FC Barcelona
Spaniens Topklubs Real Madrid und FC Barcelona halten weiter an ihren Super-League-Plänen festBild: Lluis Gene/AFP/Getty Images

Sie beklagen ein unlauteres Monopol der Fußballverbände, wenn es darum geht, Wettbewerbe auszurichten und zu entscheiden, wer daran teilnehmen darf. "Die UEFA organisiert die Wettbewerbe und kann gleichzeitig andere Wettbewerbe ablehnen - das ist ein Interessenkonflikt", beschrieb der deutsche Manager und A22-Chef Bernd Reichart den Klagegrund.

Was empfiehlt der Generalanwalt?

Bevor die Richter des EuGH ein Urteil fällen, wird jeder Fall zunächst von einem Generalanwalt vorgeprüft, der anschließend in Form eines Schlussantrags eine Empfehlung für ein Urteil abgibt. Im Dezember 2022 veröffentlichte Generalanwalt Athanasios Rantos aus Griechenland seinen Schlussantrag zur Super-League-Entscheidung. Darin stufte er das Vorgehen von UEFA und FIFA als mit europäischem Recht vereinbar ein.

Zwar dürfe die Super League ihren eigenen Betrieb grundsätzlich starten, die Vereine könnten aber nicht eine gleichzeitige Teilnahme an den Wettbewerben der Verbände einfordern, wenn diese ihre Zustimmung verweigerten. Die von UEFA, FIFA und nationalen Verbänden in Aussicht gestellten Ausschlüsse von Wettbewerben für Super-League-Klubs und deren Spieler wären demnach rechtskonform.

Ist der Fall damit bereits entschieden?

Nein, denn der Vorschlag des Generalanwalts ist nicht bindend. Das Gericht kann auch ein gegensätzliches Urteil fällen. Allerdings war es in der Vergangenheit in den meisten Fällen so, dass die EuGH-Richter den Schlussanträgen gefolgt sind.

Richterhammer liegt auf EU-Flagge
In rund 75 Prozent der vor dem EuGH verhandelten Fälle folgen die Richter dem Schlussantrag des GeneralanwaltsBild: DesignIt/Zoonar/picture alliance

Ob das auch im Falle des Super-League-Streits so sein wird, ist aber offen - zumal das Urteil, das eigentlich schon im Frühjahr gefällt werden sollte, bereits mehrfach vertagt wurde. Inzwischen hat auch der zuständige Generalanwalt gewechselt. Statt des Griechen Rantos ist nun der Pole Maciej Szpunar mit dem Fall betraut.

Wie soll die Super League aussehen?

Im Jahr 2021 war ursprünglich eine geschlossene Liga mit 20 Vereinen geplant. Das hat sich mittlerweile aber geändert. Stattdessen sollen 60 bis 80 Klubs in mehreren Spielklassen mit Auf- und Abstieg gegeneinander antreten. In diesem Ligensystem wären allen Teilnehmern jährlich 14 europäische Spiele garantiert.

Die Einnahmen würden an alle startenden Klubs verteilt. Zusätzlich sollen mindestens 400 Millionen Euro pro Jahr für nicht-teilnehmende Vereine und für soziale Zwecke bereitgestellt werden. Der Zugang zur Super League soll über die nationalen Ligen erfolgen.

Was entgegnen die Verbände?

Die UEFA sieht die Gefahr einer Super-League-Gründung nach dem abgegebenen Schlussantrag als nicht mehr sehr groß an. Sie fühle sich durch den Vorschlag des Generalanwalts Rantos in ihrer "zentralen Aufgabe" unterstützt, "den europäischen Fußball zu regeln, die Pyramide zu schützen und das Spiel in ganz Europa zu entwickeln", schrieb der Verband.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf bei Pressekonferenz
Auch DFB-Präsident Bernd Neuendorf ist kein Befürworter der Super-League-PläneBild: Arne Dedert/dpa/picture alliance

Er halte "die Idee der Super League nach wie vor für einen Frontalangriff auf das europäische Sportmodell und die Grundwerte des Sports", sagte auch Bernd Neuendorf, der Präsident des Deutschen Fußball-Bunds (DFB). "Ich hoffe daher, dass die Richter am EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgen."

Wird das Urteil des EuGh das letzte Wort sein?

Auch nach der Entscheidung der höchsten Justiz-Instanz Europas ist davon eher nicht auszugehen. Experten befürchten, dass auch ein EuGH-Urteil nicht dazu führen wird, dass der Streit zwischen Super League und UEFA endgültig beigelegt sein wird - egal wie das Urteil ausfällt.