EuGH: Inhaftierter EU-Abgeordneter hat Immunität
19. Dezember 2019Die Immunität von Europaabgeordneten greift bereits vor Beginn der Sitzungsperiode. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Hintergrund ist der Fall des jüngst zu 13 Jahren Haft verurteilten katalanischen Separatistenführers Oriol Junqueras.
Dieser war im Mai ins Europaparlament gewählt worden, durfte dann aber nicht das Gefängnis verlassen, um den Eid auf die spanische Verfassung leisten zu können. Dieser ist jedoch nach nationalem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben. Infolgedessen erklärte die spanische Wahlkommission den Sitz von Junqueras für vakant.
Doch die spanischen Behörden hätten es ermöglichen müssen, dass der Politiker den nötigen Eid auf die Verfassung schwört, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits parlamentarische Immunität genoss, urteilte nun der EuGH. Die Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei, hieß es. Die spanischen Behörden hätten demnach die Aufhebung der Immunität beantragen müssen, um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu können.
Der frühere Vizepräsident der autonomen Regierung von Katalonien war nach dem vom spanischen Verfassungsgericht ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober 2017 zusammen mit zahlreichen weiteren Menschen in Untersuchungshaft genommen worden. Rund ein Jahr später wurde er wegen Aufruhrs verurteilt. Er erhielt zudem ein Amtsverbot für die Dauer seiner Haft. Zuvor allerdings war er im Mai 2019 in das EU-Parlament gewählt worden.
stu/kle (afp, dpa)