Europarechtler: Puigdemont muss nach Spanien
6. November 2017DW: Herr Thiele, europäische Haftbefehle werden normalerweise vollstreckt, immerhin reden wir hier von einer Gemeinschaft von Rechtsstaaten. Dürfte Puigdemont also nach Spanien ausgeliefert werden?
Thiele: Der europäische Haftbefehl ist geschaffen worden, um innerhalb der Europäischen Union zügig Rechtshilfe leisten zu können. Das heißt, der Regelfall ist, dass ausgeliefert wird. Aber der ausliefernde Staat muss immer prüfen, ob bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, ein Automatismus ist mit dem europäischen Haftbefehl nicht verbunden.
Ein Hindernis könnte vielleicht sein, dass es den Straftatbestand Rebellion, den Spanien Puigdemont vorwirft, in Belgien gar nicht gibt. Könnte das einer Auslieferung im Wege stehen?
Der Rahmenbeschluss über den europäischen Haftbefehl hat eine lange Liste von Delikten, bei denen die sogenannte Gegenseitigkeit nicht zu prüfen ist; das wäre also kein Hinderungsgrund. Aber sämtliche politischen Delikte sind dort nicht zu finden. Das bedeutet, dass bei politisch motivierten Delikten durchaus verlangt werden kann, zu prüfen, dass eine Gegenseitigkeit gegeben ist. Wenn sie nicht gegeben ist, kann die Auslieferung tatsächlich verweigert werden.
Würden Sie in diesem Fall eine Prognose wagen?
Ich glaube, aus belgischer Sicht wäre es wenig glücklich, sich in einen innerspanischen Streit einzumischen, denn das würde in Madrid mit Sicherheit nicht goutiert. Es ist zunächst einmal ein rein innerspanisches Problem. Ich glaube auch, dass Belgien - es ist ja nicht ganz zufällig, dass Herr Puigdemont ausgerechnet in Belgien ist - selber ein Problem mit separatistischen Bestrebungen hat. Es gibt ja auch einige belgische Minister, die gesagt haben, man müsse Puigdemont doch Asyl gewähren. Das war also taktisch clever gemacht. Ich denke aber, dass Belgien insgesamt sehr viel besser fährt zu sagen: Das ist ein spanischer Streit, in Spanien haben wir grundsätzlich keine Zweifel an den rechtsstaatlichen Voraussetzungen, und aus dem Grund halten wir uns aus dieser Sache heraus und sagen: Puigdemont, du bist besser in Spanien aufgehoben und klärst das mit den spanischen Behörden und dem spanischen Volk, wie mit dir verfahren werden soll.
Puigdemont spricht von einem politischen Prozess, der ihm in Spanien drohen würde. Ist da was dran?
Natürlich haben wir hier auch eine politische Seite. Aber es gibt viele Prozesse, die politisch sind, denken Sie an den NSU-Prozess, der hat auch eine politische Dimension. Das ist aber nicht gemeint mit rein politischen Prozessen. Sondern in Spanien sind aufgrund der Geschichte separatistische Bestrebungen ein Straftatbestand. Der existiert nicht nur in Spanien. Ähnliche Straftatbestände haben wir vielleicht nicht in Belgien, aber in anderen Ländern durchaus, so dass das eben auch ein Rechtsstreit ist. Und darauf beruft sich jetzt die spanische Regierung und sagt: Das ist unser Strafgesetzbuch, das kannte Herr Puigdemont. Er hat in bewusster Kenntnis all dieser Umstände so gehandelt. Dass er strafrechtlich Ärger bekommen würde, musste ihm klar sein. Daher haben spanische Gerichte zu entscheiden, ob dieser Straftatbestand erfüllt ist.
Puigdemonts Partei hat erklärt, Puigdemont wolle sich vor einem "fairen und objektiven Prozess verteidigen", was in Belgien möglich sei, in Spanien aber nicht. Ist es überhaupt formaljuristisch möglich, dass man sich vor einem ausländischen Gericht für Dinge verantworten kann, die einem im Heimatland vorgeworfen werden?
Im internationalen Recht ist es durchaus denkbar, dass man für Dinge verurteilt wird, die man woanders begangen hat. Aber wir sind natürlich hier in der Europäischen Union. Und da ist es nachgerade aberwitzig zu behaupten, in Spanien bestünde kein Rechtsstaat und er würde kein faires Verfahren bekommen. Ich glaube, dass Herr Puigdemont hier etwas verwechselt. Er möchte gern straffrei davonkommen und glaubt, alles, was ihn bestraft, sei nicht mehr fair. So einfach ist es aber nicht. Er hat offenkundig - jedenfalls der Verdacht liegt nahe - gegen die Strafordnung Spaniens gehandelt und er muss sich dem natürlich auch in Spanien stellen.
Es gibt die Möglichkeit, dass Belgien die Auslieferung mit dem Argument ablehnt, dass die Grundrechte nicht ausreichend geschützt würden. Das lässt der europäische Haftbefehl zu. Das ist der Versuch von Puigdemont zu sagen: In Spanien kriege ich keinen fairen Prozess und deswegen darf Belgien nicht ausliefern. Aber das darf man ihm nicht durchgehen lassen. Wir reden bei Spanien selbstverständlich von einem funktionierenden Rechtsstaat. Ich nenne die Türkei als Gegenbeispiel. Das ist ein Fall, wo man genauer hinschauen muss. Aber in Spanien stellt sich die Frage nicht. Und jetzt zu behaupten: Weil mir der Straftatbestand nicht passt und ich möglicherweise am Ende auch noch verurteilt werde, habe ich kein faires Verfahren, das ist ein bisschen zu durchsichtig.
Der Staats- und Europarechtler Dr. Alexander Thiele lehrt an der Universität Göttingen.
Das Gespräch führte Christoph Hasselbach.