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Europäisches Parlament billigt Jahresbericht über Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa

21. November 2003
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Bonn, 21.11.2003, DW-radio/Kroatisch, Alen Legovic

Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg eine Resolution über die Fortschritte in den südosteuropäischen Ländern gebilligt. Diese schließt den Prozess der Stabilisierung und Assoziierung mit der EU ein. Darin wird hervorgehoben, dass diese Länder lediglich eine europäische Perspektive haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die vom Europäischen Parlament geforderten Voraussetzungen sind: die Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof [für das ehemalige Jugoslawien, ICTY] in Den Haag, die Umsetzung einer effizienten Politik zu Gunsten der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Umsetzung einer aktiven Anti-Korruptionspolitik sowie gegen die organisierte Kriminalität, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel. Den Bericht über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess in Südosteuropa verfasste der niederländische Abgeordnete der Grünen Joost Langendijk. Aufgrund dessen wurde über die Resolution abgestimmt.

Im Jahresbericht über Kroatien hält es das Europäische Parlament "für bedauerlich, dass die kroatische Regierung den Beschluss gefasst hat, eine ökologische und Fischereizone [in der Adria] einzurichten, ohne zuvor entsprechende Gespräche mit den Nachbarländern geführt oder es mit ihnen abgestimmt zu haben". Ferner wird unterstrichen, dass durch "einen intensiven Dialog" und "mit diplomatischen Mitteln" ein Grenzabkommen erzielt werden könne. Ferner erwartet das Europäische Parlament, dass eine Übereinkunft über die weiteren Schritte auf der baldigen Mittelmeer-Fischfang-Konferenz in Venedig erreicht wird. In dem Teil über Kroatien wird der Fall [des flüchtigen ICTY-Angeklagten Ante] Gotovina nicht erwähnt. Der Verfasser des Berichts über Kroatien Langendijk erklärte, die Kooperation mit dem Kriegsverbrechertribunal sei zwar wichtig, allerdings wollte sich das Europäische Parlament nicht nur auf diesen einen Fall konzentrieren.

In der Resolution wird begrüßt, dass das Verfassungsgesetz über die Rechte der nationalen Minderheiten verabschiedet wurde. Ferner wird als lobenswert erwähnt, dass Kroatien das bilaterale Nicht-Auslieferungsabkommen von US-Staatsbürgern an den Internationalen Strafgerichtshof [ICC] nicht unterzeichnet hat, "auch wenn es auf eine beträchtliche finanzielle Unterstützung der USA verzichten musste". Zudem wurde der Antrag auf EU-Mitgliedschaft begrüßt. Schließlich wurde die EU-Kommission aufgerufen, bis Ende März kommenden Jahres eine Stellungnahme zu Kroatien abzugeben. (md)