Europäisches Parlament: Fakten und Zahlen
23. Mai 2019Die allermeisten der 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments verweisen stolz darauf, dass sie ein einmaliges Gremium bilden. Das Parlament, das seit 1979 in allen Mitgliedsstaaten der EU direkt gewählt wird, ist die einzige demokratisch legitimierte supranationale Einrichtung der Welt. Die Abgeordneten machen Gesetze für 512 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedsstaaten der EU. Sollte Großbritannien aus der EU ausscheiden, sinkt die Zahl der Abgeordneten auf 705. Bislang sieht es aber so aus, als würden auch die Briten vom 23. bis 26. Mai noch einmal bei den Europawahlen mitstimmen - dürfen oder müssen, je nach Haltung zum Brexit.
Rechte gewinnen
Jede Wahlperiode dauert fünf Jahre, und falls Großbritannien an der Wahl zur nächsten, der neunten, teilnimmt, wird das einen ganz entscheidenden Effekt auf die Zusammensetzung des Parlaments haben. Unter den 71 Abgeordneten, die das Vereinigte Königreich entsenden würde, dürften sehr viele EU-Skeptiker und Rechtspopulisten sein, die den Zuwachs der rechten Gruppen im Parlament stärken würden.
Die jüngsten Projektionen gehen davon aus, dass sich die Rechtspopulisten mit den Briten im Europäischen Parlament bei rund 23 Prozent bewegen dürften. Sollten auch noch die 13 zu erwartenden Abgeordneten der ungarischen Regierungspartei Fidesz in eine neue übergreifende rechtspopulistische Fraktion wechseln, könnte diese mit 25 Prozent die größte Gruppe im Parlament werden und die bisher führenden Christdemokraten überholen.
Die Zahl der Rechtspopulisten und EU-Skeptiker hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Bei den Wahlen 2014 kamen die drei Gruppen der Rechtspopulisten und EU-Skeptiker auf zusammen 20 Prozent. Bei den Wahlen 2009 waren es noch rund 11 Prozent.
Gleichberechtigt in der europäischen Gesetzgebung
Bislang arbeiten im Europäischen Parlament die beiden größten der acht Fraktionen, Christdemokraten und Sozialdemokraten, in einer Art unerklärten Großen Koalition zusammen. Um eine Mehrheit zu bilden, dürften sie in Zukunft auch noch Liberale oder Grüne benötigen. Informelle Koalitionen sind für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments wichtig, denn es hat in der ablaufenden Wahlperiode über 1100 Gesetze verabschiedet. Diese gießen dann die nationalen Parlamente in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht.
Das EP ist die Zweite Kammer der Gesetzgebung. Es ist der Ersten Kammer, dem Rat, in dem die Mitgliedsstaaten vertreten sind, fast ebenbürtig. Im Regelfall werden die Gesetzesvorlagen der EU-Kommission in einem beschleunigten Verhandlungsverfahren (Trilog) zwischen Rat und Parlament ausgehandelt und dann dem Plenum vorgelegt.
Die Abgeordneten haben über die Jahre viel Macht und Kompetenzen dazugewonnen. "Damals, 1979, waren wir neun Länder und hatten nichts zusagen. Heute sind wir 27 bzw. 28 und haben alles zu sagen", meinte der bislang dienstälteste Europaabgeordnete Elmar Brok (CDU) gegenüber der DW. "Das Europäische Parlament ist heute mächtiger als manches nationale Parlament. Darum ist der Spruch, das Europäische Parlament müsse gestärkt werden, falsch. Das Parlament ist stark!"
Pendelndes Parlament
Das Europäische Parlament ist - was viele Abgeordnete scharf kritisieren - ein Wanderzirkus: Es hat drei Sitze. Im französischen Straßburg finden alle vier Wochen die Plenarsitzungen statt, in Brüssel tagen die Ausschüsse und Fraktionen, in Luxemburg sitzt die Verwaltung des Parlaments. In allen drei Städten verfügt das Parlament über voll funktionsfähige Plenarsäle. Der in Luxemburg wird aber so gut wie nie benutzt. Trotz mehrfacher Anläufe der Parlamentarier, diesen Aufwand zu verringern, blockiert vor allem Frankreich, das auf Straßburg als ersten Sitz des Parlaments auf keinen Fall verzichten will. Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy sagte einmal, auch er sei für einen einzigen Sitz des Parlaments. Der müsse allerdings Straßburg sein. Tagungen in Brüssel könne man sich sparen.
Frei gewählt, aber nicht gleich
Im vielsprachigen Europäischen Parlament sind über 200 nationale Parteien vertreten, die zurzeit in acht Fraktionen oder Gruppen organisiert sind. Ein einheitliches Wahlrecht gibt es nicht. Alle Mitgliedsstaaten organisieren die Wahl nach eigenen Regeln. Manche haben eine Sperrklausel, andere - wie Deutschland - haben keine.
Das Bundesverfassungsgericht hat kritisiert, dass die Europawahl zwar frei und allgemein, aber nicht "gleich" im rechtlichen Sinne sei. Die Stimme eines Wählers im Kleinstaat Luxemburg zählt nämlich mehr als die eines Wählers im größten Staat Deutschland. Luxemburg entsendet sechs Abgeordnete, Deutschland 96. Das sind gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten und tatsächlichen Wähler für Deutschland viel zu wenige.
Das Interesse der Wahlberechtigten an diesem weltweit einzigartigen Gremium nimmt seit 1979 stetig ab. Die Wahlbeteiligung lag damals EU-weit noch bei 63 Prozent. 2014 erreichte die Wahlbeteiligung nur noch 42 Prozent im Durchschnitt.