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Freispruch für Wulff

27. Februar 2014

Das Landgericht Hannover hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff im Korruptionsprozess freigesprochen. Zwei Jahre nach dem Rücktritt als Staatsoberhaupt wurde er damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet.

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Dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff war in dem Prozess in Hannover Vorteilsannahme im Amt vorgeworfen worfen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er sich 2008 als niedersächsischer Regierungschef vom mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold einen Teil der Kosten für einen Oktoberfest-Besuch bezahlen lassen. Konkret geht es um etwa 720 Euro für Hotel, Essen und Babysitter.

Im Gegenzug soll sich Wulff, so der Vorwurf, bei der Spitze des Siemens-Konzerns dafür eingesetzt haben, einen Film Groenewolds zu unterstützen. Beide Männer bestreiten die Korruptionsvorwürfe. Sie argumentieren, Groenewold habe ohne Wulffs Wissen einen Teil der Kosten gezahlt. Zudem verweisen sie auf eine Freundschaft, die sie seit längerem verbindet.

Vorwürfe nicht eindeutig widerlegt

Die Verteidigung hatte mit einem Freispruch gerechnet. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Fortsetzung der Beweisaufnahme gefordert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Vorwürfe gegen Wulff aber nicht eindeutig widerlegt. Sie könnte nun versuchen, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Wulff war am 17. Februar 2012 vom höchsten Staatsamt zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es ein solches Vorgehen gegen einen Bundespräsidenten noch nicht gegeben.

kle/zam (dpa, afp, rtr)