Gauck braucht keine "Lex Gauck"
22. April 2016Die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch (StGB) sind aus Sicht von Bundespräsident Joachim Gauck ein "bisschen kurzatmig". Bei solchen Entscheidungen brauche man eine Phase des Nachdenkens und der Abwägung, sagte Gauck in einem Interview des Deutschlandfunks, das am Sonntag ausgestrahlt wird.
"Majestätsbeleidigung"
Der Paragraf stellt die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe und ist im Fall des Satirikers Jan Böhmermann und seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in die Diskussion geraten. Die Regelung hat als "Majestätsbeleidigung" ihren Ursprung in der Kaiserzeit.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Staatsanwaltschaft Mainz in der vergangenen Woche ermächtigt, auf der Grundlage von Paragraf 103 gegen Böhmermann zu ermitteln. Gleichzeitig hatte Merkel angekündigt, die Bundesregierung wolle den Paragrafen noch in dieser Legislaturperiode abschaffen. Er sei "entbehrlich", so die Kanzlerin.
Unabhängig von Ermittlungen nach Paragraf 103 bearbeitet die Staatsanwaltschaft Mainz auch einen Strafantrag Erdogans gegen Böhmermann wegen Beleidigung, den der türkische Präsident als Privatmann gestellt hatte. Der Satiriker hatte mit dem Ende März in seiner ZDF-Show "Neo Magazin Royale" vorgetragenem Schmähgedicht auf Erdogan tief unter die Gürtellinie gezielt. Böhmermann wollte damit nach eigenen Angaben deutlich machen, was Satire in Deutschland dürfe und was nicht.
Auch § 90 in der Diskussion
Mit dem Paragrafen 103 war auch Paragraf 90 StGB in die Diskussion geraten, der die "Verunglimpfung" des Bundespräsidenten unter Strafe stellt. Gauck sagte dazu im Deutschlandfunk, vielleicht vermittle die bestehende Rechtsordnung eine Ahnung von dem Respekt, den man einander in der Demokratie schuldig sei. Er persönlich brauche keine "Lex Gauck". Der Präsident aber sei der Repräsentant aller.
Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 103. Über "verfahrenstechnische Fragen" sei man noch in der Abstimmung, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag in Berlin. Einen Bericht der "Rheinischen Post", wonach in dem Gesetzentwurf die sofortige Abschaffung des Paragrafen vorgesehen sei, könne sie nicht bestätigen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur laufen innerhalb der Koalition noch Gespräche über den Zeitpunkt für die Streichung des Paragrafen.
wl/se (kna, dpa)