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Politik

Fast drei Jahre Haft für Ex-Shabaab-Kämpfer

27. Oktober 2017

Nach Ansicht der Frankfurter Richter waren die beiden Männer Mitglied in Terrorvereinigungen im Ausland. Sie hätten sich am bewaffneten Kampf von islamistischen Terrormilizen beteiligt.

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Al-Shabaab Kämpfer in Mogadishu
Bild: picture-alliance/AP Photo/AP Photo/F. Abdi Warsameh

Im ersten Verfahren verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt einen heute 29 Jahre alten Mann zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft, weil er sich am bewaffneten Kampf der somalischen Terrormiliz Al-Shabaab beteiligt hatte. Der Staatsschutzsenat ging nach knapp einjähriger Verhandlung von einer "mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland" aus.

Der in Mogadischu geborene Abshir A., der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war von Anfang 2012 bis zur Jahreswende 2013/14 für Al-Shabaab aktiv. Wegen körperlicher Leiden zog er sich aber zurück. Später versuchte er laut Urteil, seinen Somalia-Aufenthalt mit einer "Legende" zu legalisieren. Er ließ sich von einer somalischen Schule ein gefälschtes Zeugnis ausstellen. Er war bei seiner Rückkehr nach Deutschland im Juli vergangenen Jahres am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

Staatsanwaltschaft wollte höhere Strafen

Im Prozess gegen den ebenfalls 29-jährigen Özkan C. lautete das Urteil auf zwei Jahre und acht Monate Gefängnis. Er hatte sich in Syrien der Terrororganisation Junud-al-Sham angeschlossen. Der türkischstämmige Mann war 2013 gemeinsam mit seiner Frau über die Türkei nach Syrien ausgereist und hatte sich von der Terrororganisation Junud-al-Sham an Waffen ausbilden lassen, wie es im Urteil heißt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland warb er für die radikalislamistische Organisation. Er war ebenfalls im vergangenen Jahr verhaftet worden. Vor Gericht räumte Özkan C. den Anklagevorwurf zwar ein, sein Geständnis sei allerdings "detailarm und auf Bagatellisierung ausgerichtet" gewesen, sagte der Richter.

In beiden Fällen blieb das Gericht hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die in den getrennt geführten Prozessen jeweils dreieinhalb Jahre Haft für die Angeklagten gefordert hatten.

sti/mak (afp, dpa)