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Folter – Aufklärung möglich?

Helle Jeppesen
14. Dezember 2016

Das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UN gibt einer unabhängigen UN-Kommission die Möglichkeit, Vertragsstaaten zu überprüfen. 83 Staaten sind dem Protokoll beigetreten.

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Menschenrechteverletzung in der arabischen Welt Symbolbild
Bild: Getty Images/AFP/J. Lawler

Werden Geständnisse unter Folter erzwungen? Wird in Gefängnissen oder auf Polizeiwachen Folter im Verhör eingesetzt? Werden Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen interniert sind, physisch oder psychisch misshandelt?

Die 83 Länder, die das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ratifiziert haben, müssen unabhängigen Menschenrechtsexperten von der UN Zutritt zu ihren Einrichtungen gewähren. Es geht nicht nur um Gefängnisse oder Polizeiwachen, sondern um alle "Orte, an denen Personen die Freiheit entzogen ist", wie es im Zusatzprotokoll heißt.

Der "Unterausschuss für Folterprävention", besteht aus 25 unabhängigen Experten aus aller Welt, die auch beratend und präventiv tätig sind. Der Ausschuss kann bei den Vertragsstaaten relevante Informationen anfordern und allen Haftorten ein Besuch abstatten, um die Haftbedingungen vor Ort zu kontrollieren. Außerdem müssen Mitglieder des Ausschusses Gelegenheit bekommen, unbeaufsichtigt mit Gefangenen zu sprechen.

Der Unterausschuss meldet seinen Besuch im Voraus an und sammelt relevante Informationen – nicht nur von staatlichen Behörden, sondern auch von Menschenrechtsorganisationen, Anwälten, Ärzten oder Angehörigen im jeweiligen Land.

Die Prüfung findet unter größter Diskretion statt und nach dem Besuch wird dem jeweiligen Staat die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Berichte gelten als vertraulich und werden nur mit Zustimmung des jeweiligen Staates veröffentlicht. Zurzeit gibt es bei der UN Prüf-Kommission elf laufende Verfahren.