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Kriminalität

Mordprozess: Hussein K. älter als 21

8. November 2017

Hussein K. ist wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung angeklagt. Ein neues Gutachten legt nahe, dass K. zur Tatzeit älter als 21 Jahre gewesen ist. Juristisch gilt er damit als erwachsen.

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Freiburger Mordprozess, Ursula Wittwer-Backofen, Gutachterin für Forensische Anthropologie der Universiät Freiburg im Fall Hussein K.
Die Anthropologin Ursula Wittwer-Backofen ist eine von zwei GutachternBild: picture-alliance /P.Seeger/dpa

Lebenslange Haft oder eine Verurteilung nach dem Jugendstrafgesetz für Vergewaltigung und Mord? Im Fall von Hussein K. haben zwei medizinische Gutachten die entscheidende Frage nach dem Alter des Angeklagten offenbar geklärt. Laut der Anthropologin Ursula Wittwer-Backofen könnte Hussein K. zwischen 22,5 bis 29,5 Jahre alt sein. Der Rechtsmediziner Andreas Schmeling kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das wahrscheinliche Alter des afghanischen Flüchtlings 22 oder 23 Jahre beträgt.

Hussein K. muss sich wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung vor der Jugendkammer des Freiburger Landgerichts verantworten. Er hatte zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Hussein K. hatte zunächst behauptet, zur Tatzeit minderjährig gewesen zu sein. Später korrigierte er sein Alter nach oben, auf 18 Jahre.

Aufschlussreicher Backenzahn

Als Mittel zur genaueren Altersbestimmung diente ein Zahn des Angeklagten, der ihm bei einem Routineeingriff beim Zahnarzt gezogen worden war. Hussein K. bewahrte den Zahn als Souvenir in seinem Zimmer auf, wo er von der Polizei nach der Festnahme des Flüchtlings gefunden wurde.

Freiburger Mordprozess, Angeklagter Hussein K.
Hussein K. galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ohne PapiereBild: picture-alliance /P.Seeger/dpa

Wissenschaftlerin Wittwer-Backofen untersuchte die Jahresringe des Zahns, anhand derer sich, ähnlich wie bei Bäumen, das Alter bestimmen lasse. Rechtsmediziner Schmeling verwendete für seine Altersdiagnostik unter anderem Röntgenaufnahmen der Handwurzelknochen.

Sollte das Gericht den Einschätzungen der beiden Gutachter folgen, würde für Hussein K. das Erwachsenenstrafrecht gelten. Ihm droht dann lebenslange Haft. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die zur Tatzeit jünger als 22 Jahre alt sind, werden geringere Strafen verhängt.

jv/sam (dpa, swr)