1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Freisprüche für "Scharia-Polizei" aufgehoben

11. Januar 2018

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Im Fall der Wuppertaler "Scharia-Polizei" muss das Landgericht neu verhandeln. Die Freisprüche für die selbst ernannten Sittenwächter wurden aufgehoben.

https://p.dw.com/p/2qh1M
BGH beschäftigt sich mit Freisprüchen für «Scharia-Polizei»
Bild: picture-alliance/dpa/O.Berg

Das Wuppertaler Landgericht habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia Police" gegen das Uniformverbot verstoße, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Versäumnisse der Richter

Das Urteil der Wuppertaler Richter sei auch teilweise widersprüchlich. Entscheidend sei, ob die Aktion geeignet gewesen sei, Menschen einzuschüchtern. Das Landgericht habe aber überhaupt nicht aufgeklärt, wie die Aktion auf die Zielgruppe - junge Muslime - gewirkt habe.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten argumentiert, dass Warnwesten von vielen Menschen getragen würden und den Zweck hätten, vor Gefahren zu schützen. Außerdem hätten Polizisten bei einer Kontrolle der Gruppe in der nordrhein-westfälischen Großstadt keine Anhaltspunkte für eine Straftat gesehen.

Alle sieben Angeklagte waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Nächtlicher Rundgang der besonderen Art

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen. Ein Teil der Westen war mit der Aufschrift "Sharia Police" versehen. Die so gekleideten Männer wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten. Der Auftritt sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Scharia ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht und beruft sich auf den Koran und die überlieferte Lebenspraxis des Propheten Mohammed.

Als mutmaßlicher Initiator der Aktion gilt der Islamisten-Prediger Sven Lau. Er hatte aber nicht mit auf der Anklagebank des Landgerichts gesessen. Lau wurde im Juli vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Sein Verteidiger legte Revision ein.

haz/gri (dpa, rtr, afp)