Gemeinsam gegen "Cybergrooming"
12. November 2018Künftig soll jeder Täter bestraft werden können, der mit dem Ziel, ein Kind zu missbrauchen, Kontakte zu vermeintlichen Opfern anbahnt. Bisher gilt: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar.
"Das werden wir ändern und diese Fälle künftig auch erfassen", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wir schützen Kinder in der digitalen Lebenswelt. Die Strafverfolgung machen wir effektiver", kündigte die sozialdemokratische Politikerin an. Das sogenannte "Cybergrooming" kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Missbrauch "noch zu einfach"
Hintergrund ist, dass sexuelle Missbrauchstaten oft im Schatten der Anonymität des Internets angebahnt werden. Täter geben sich in Chats und Computerspielen selbst als Kinder aus und versuchen so, mit Kindern in Kontakt zu kommen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (ebenfalls SPD) räumte ein: "Für Täter ist es noch zu einfach, Kinder und Jugendliche aus sexueller Motivation heraus anzusprechen oder zu belästigen." Internet-Anbieter müssten deshalb ausreichende Sicherungs- und Meldesysteme bereitstellen. Zudem benötigten Eltern mehr Transparenz darüber, welche Angebote und Apps für ihre Kinder geeignet seien und welche nicht. Auch gegen Betreiber im Ausland müssten diese Anforderungen künftig durchgesetzt werden. "Dafür werden wir ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten", versicherte Giffey.
wa/cw (kna, rtr, dpa)