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EuGH Anleihenkäufe

14. Oktober 2014

Darf die europäische Zentralbank notfalls auch unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten kaufen? Über diese Frage muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Urteil fällt erst in einem Jahr.

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Symbolbild - EZB (Foto: Getty Images/H. Foerster)
Bild: Getty Images/H. Foerster

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über den deutschen Streit um die Euro-Rettung entscheiden. Vertreter von Euro-Kritikern lieferten sich am Dienstag in Luxemburg einen Schlagabtausch vor Gericht mit Anwälten von Bundestag, Bundesregierung und Europäischer Zentralbank (EZB). Dabei geht es um die umstrittene Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi aus dem Jahr 2012, alles zu tun, um den Euro zu retten, und notfalls auch unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Diese Ankündigung hatte die Schuldenkrise beruhigt.

Der Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die Notenbank damit ihr Mandat überschritten hat. Dabei hat die EZB in der Praxis keine einzige Staatsanleihe im Rahmen dieses Programms gekauft. Ein Urteil wird erst in etwa einem Jahr erwartet (Rechtssache C-62/14). Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass die Luxemburger Richter EZB-freundlich entscheiden werden. Denkbar wären auch Auflagen für Dauer und Umfang des Programms.

Verlagerung von Risiken?

Das Versprechen der EZB bezog sich auf den Kauf von Papieren, die unter Investoren bereits gehandelt werden. Es gilt nur für Staaten, die Hilfen der europäischen Rettungsschirme EFSF oder ESM in Anspruch nehmen und sich zu Reformen verpflichtet haben.

Geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie". Der Gauweiler-Anwalt Dietrich Murswiek kritisierte das Programm als "monströse Kompetenzanmaßung" der Notenbank, die der EuGH stoppen müsse. Die EZB verlagere milliardenschwere Risiken "von den Gläubigern der Krisenstaaten auf die Steuerzahler der Eurostaaten".

Staatsfinanzierung mit der Notenpresse

Die Kläger werten den geplanten massenhaften Anleiheankauf als verbotene Finanzierung von Staaten mit der Notenpresse. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Sicht im Februar gestützt und hält das Programm für rechtswidrig. Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) zu unbegrenzten Staatsanleihekäufen ihr Mandat überzogen hat. Denn dieses Mandat bestehe alleine darin, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern. Die endgültige Entscheidung überließen die Richter aber dem Europäischen Gerichtshof. Der EZB-Rat hatte das Programm gegen die Stimme Deutschlands beschlossen.

Die EZB hatte im Herbst 2012 mit dem Beschluss, notfalls die Gelddruckmaschine anzuwerfen und selbst Anleihen zu kaufen, den Kursverfall der Euro-Staatsanleihen gestoppt. Eingesetzt hat sie das Programm bisher nicht.

Allein der Wink mit der theoretisch unbegrenzten finanziellen Schlagkraft der EZB, im Finanzjargon "Bazooka" genannt, hat ausgereicht, um die Spekulanten gegen den Euro zum Rückzug zu zwingen. Der EZB-Beschluss hatte allerdings enorme Kritik ausgelöst: Den Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und das OMT-Programm hatten sich über 35.000 Deutsche angeschlossen.

"Notwendige und angemessene Reaktion"

Der Linken-Fraktionschef Gregor Gysi kritisierte vor Gericht die Rettungspolitik der EZB inklusive Anleihenkauf als "kontraproduktive und sozial verheerende Politik". In Krisenländern wie Griechenland habe dies zu einem enormen Sozialabbau geführt.

Der Vertreter der Bundesregierung argumentierte dagegen, dass die bloße Ankündigung des Programms kein Verstoß gegen das Mandat der EZB sei. Der Anwalt der Europäischen Zentralbank verteidigte den Kurs des Instituts, das im Sommer 2012 habe handeln müssen: "Die Lage spitzte sich krisenhaft zu", sagte Anwalt Hans-Georg Kamann.

"Das befürchtete Zusammenbruchsszenario des Euro drohte zu einer nicht mehr kontrollierbaren 'selbsterfüllenden Prophezeiung' zu werden." In der Krise sei der Beschluss zum Anleihekauf daher "eine notwendige und angemessene Reaktion" gewesen. Diese sei durch das Mandat gedeckt, so der EZB-Anwalt.

ul/bea (dpa, rtr)