Gericht stoppt Facebooks Datensammlung
23. Juni 2020Der Bundesgerichtshof (BGH) begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass die bestehenden Nutzungsbedingungen keine Wahlmöglichkeiten ließen. Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung aus.
Das Bundeskartellamt hatte es Facebook bereits im Februar 2019 untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne Zustimmung zu einem Profil bei dem Online-Netzwerk zusammenzuführen. Dies betrifft bei konzerneigenen Diensten wie Whatsapp oder Instagram gesammelte Daten, aber auch Informationen von Internetseiten Dritter. Dafür sei jeweils eine freiwillige Einwilligung der Nutzer erforderlich, verlangte das Kartellamt. Bislang erfolgt diese Zusammenführung der Daten allein aufgrund der Nutzungsbedingungen, denen Facebook-Nutzer zustimmen.
Gegen diese Entscheidung des Kartellamtes legte Facebook Beschwerde ein, über die das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf in der Sache noch nicht entschieden hat. Es ordnete allerdings an, dass die Verfügung des Bundeskartellamts vorerst nicht vollzogen werden darf. Dagegen zog wiederum das Bundeskartellamt vor den Bundesgerichtshof.
Facebook behält bisherige Praxis bei
Der BGH hob die Düsseldorfer Entscheidung nun in einem Eilverfahren auf. "Facebook muss seinen Nutzern die Möglichkeit geben, weniger von sich preiszugeben", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck. Er machte zudem deutlich, dass es nicht um ein grundsätzliches Verbot einer erweiterten Datenverarbeitung gehe. Ein Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung wie Facebook hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch "besondere Verantwortung" für den Wettbewerb.
Ein Facebook-Sprecher kündigte an, bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren keine Änderungen vorzunehmen. "Wir werden unsere Position, dass kein kartellrechtlicher Missbrauch vorliegt, weiter verteidigen", erklärte der Sprecher.
Bundeskartellamt erfreut über die Entscheidung
Das Bundeskartellamt zeigte sich dagegen erfreut über die Entscheidung des BGH. Wenn Daten rechtswidrig gesammelt und verwertet würden, müsse ein kartellrechtlicher Eingriff möglich sein, "um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern," erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
nob/uh (afp, dpa)