"Tragödie von Winnenden nicht vorhersehbar"
26. April 2016Die Psychiatrie in Weinsberg trägt nach Auffassung des Heilbronner Landgerichts keine Mitschuld am Amoklauf von Winnenden und Wendlingen mit 16 Toten. Es seien zwar Behandlungsfehler festzustellen, urteilte die erste Zivilkammer. Es könne aber nicht angenommen werden, dass diese Fehler mitursächlich für die Amoktat seien, heißt es weiter. So lasse sich nicht feststellen, dass bei fehlerfreiem Vorgehen die erhebliche Gefahr zu erkennen gewesen wäre, die von dem Jugendlichen ausging.
Waffe im offenen Schlafzimmerschrank aufbewahrt
Nach Ansicht der Richter war die Ursache für die Tat allein der freie Zugang zu Waffen im Elternhaus des Täters. Der 17-jährige Amokschütze Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. Sein Vater, ein Sportschütze, hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmerschrank aufbewahrt und war deswegen 2013 in zweiter Instanz zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Erlangt das Urteil Bestandskraft muss er nun alleine für den millionenschweren Schadenersatz für Opfer und Hinterbliebene des Amoklaufs von Winnenden einstehen. Mit seiner Klage wollte er die Psychiatrie dazu verpflichten, die Hälfte der Schadensersatzzahlungen mitzutragen. Er warf den Mitarbeitern der Einrichtung Behandlungsfehler vor, die in seinen Augen mit zur Bluttat geführt hätten. Tim K. war einige Monate vor der Tat ambulant in der Psychiatrie behandelt worden.
Knapp eine Million an Behandlungskosten
Mehrere Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen sind bereits beglichen: Zwei Millionen Euro flossen von der Versicherung des Vaters an mehr als 30 Opfer und Hinterbliebene, 400.000 Euro an die Stadt. Forderungen der Unfallkasse für Heilbehandlungen von Schülern, Eltern und Lehrern über knapp eine Million Euro stehen noch aus.
cw/kle (dpa, epd)