Google zu strengerem Datenschutz verurteilt
27. August 2009Nutzungsbedingungen geändert
Google scheiterte auch mit seinem Anspruch, selbst urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlichen zu dürfen. "Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern", erklärten die Verbraucherschützer. Außerdem darf der Internetkonzern keine Personendaten mehr zu Werbezwecken verwenden.
Zwar hat Google seine Nutzungsbedingungen bereits geändert, die Verbraucherzentralen wollen aber auch die aktuellen Klauseln noch einmal unter die Lupe nehmen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. (AZ 324 O 650/08)
Dauerthema Datenschutz
Nicht zum ersten Mal muss Google wegen seines allzu hemdsärmeligen Verhaltens beim Datenschutz zurückrudern: So ist auch der Ärger mit "Google Street View" längst nicht ausgestanden. In diesen Tagen erst kündigte die rheinland-pfälzische Landesregierung an, den Onlineservice in einem Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob das Abfotografieren ganzer Straßenzüge für den Internet-Dienst zulässig ist. Justizminister Heinz Georg Bamberger begründete die Entscheidung damit, dass die vollständige Erfassung ihres Wohnumfeldes von vielen Menschen als Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre empfunden werde. Bereits vor der Sommerpause war "Street View" in Mainz zum Thema einer Landtagsdebatte geworden. Damals hatte der sozialdemokratische Innenminister Karl Peter Bruch noch erklärt, keine rechtliche Handhabe gegen die Aufnahmen zu haben.
Löschung erst nach Widerspruch
Nach einer Auseinandersetzung mit Datenschützern hatte sich Google erst im Juni bereiterklärt, in den Rohdaten der Kameraaufnahmen Gesichter, Nummernschilder und Häuser von Bürgern zu löschen. Allerdings gilt das nur dann, wenn Betroffene einer Veröffentlichung der Bilder widersprechen. Dafür muss Google den Link für einen Online-Widerspruch gut sichtbar auf der Website platzieren und den Bürgern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zukommen lassen. (rb/rri/afp/ap/epd)